Aufmerksamkeiten mit Sachbezug buchen

Erbringen Sie gegenüber Ihren Arbeitnehmern Sachleistungen, die auch im gesellschaftlichen Verkehr überlicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung Ihrer Arbeitnehmer führen, gehören diese Sachzuwendungen als bloße Aufmerksamkeiten nicht zum Arbeitslohn. Die Zuwendung solcher Aufmerksamkeiten unterliegt nicht dem Lohnsteuerabzug.

Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 40,00 Euro, wie z. B. Blumen, Genussmittel, ein Buch oder eine CD, die Sie Ihrem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses schenken.

Bei der 40,00 Euro Grenze handelt es sich um eine sog.Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Ist der Wert der Zuwendung auch nur 1 Cent höher als die Freigrenze von 40,00 Euro, ist der gesmate Betrag lohnsteuerpflichtig.

Da Aufmerksamkeiten nicht zum Arbeitsentgelt gehören, sind sie weder auf der Entgeltabrechnung noch imLohnkonto zu erfassen und werden in der Praxis überlicherweise auf das Konto „Freiwilligesoziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei“ gebucht.

Beispiel Buchung Aufmerksamkeiten mit Sachbezug

Malermeister Hermann Hader schenkt seiner Sekretärin zum 40. Geburtstag ein Buch im Wert von 26,75 Euro (inkl. 19 % Umsatzsteuer). Er begleicht die Rechnung per Banküberweisung.

Buchungsvorschlag Aufmerksamkeiten mit Sachbezug

SKR 03

Konto Bezeichnung Betrag/€ Konto Bezeichnung Betrag/€
4140 Freiwillige soziale Aufwendungen,lohnsteuerfrei 25,00
1571 Abziehbare Vorsteuer 7 % 1,75 an 1200 Bank 26,75

SKR 04

Konto Bezeichnung Betrag/€ Konto Bezeichnung Betrag/€
6130 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei 25,00
1401 Abziehbare Vorsteuer 7 % 1,75 an 1800 Bank 26,75

BITTE BEACHTEN

Geldleistungen gehören stets zum Arbeitslohn,auch wenn ihr Wert gering ist.

Rechtsgrundlagen bei Buchungen mit Aufmerksamkeiten bei Sachbezug

R 19.6 Abs. 1 Lohnsteuerrichtlinien – LStR

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Redaktion

ist gelernter kaufmännischer Assistent für Datenverarbeitung sowie Steuerfachangestellter. Er arbeitet aktuell für einer den führenden Wissens- und Informationsdienstleister in den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern im Bereich Softwareberatung. Er verfügt über mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Buchhaltung in den untererschiedlichsten Branchen und ist Autor von Fachpublikationen verschiedener Verlage.