Buchung von Lohn und Gehalt

Die Lohnabrechnung nimmt in der Buchhaltung einen ganz eigenen Bereich ein. Genau genommen ist es ein sogenanntes „Nebenbuch“. Von einem Nebenbuch spricht man, wenn in einem separaten Bereich eigenständige Aufzeichnungen gemacht werden, die dann komprimiert in die eigentliche Finanzbuchhaltung übergehen.

Beispiel:

In einem Unternehmen arbeiten mehrere Arbeitnehmer. Die einzelne Auflistung der Bezüge, der Abzüge, der Auszahlungen usw. wird in Lohnkonten und Lohnjournalen dargestellt. In die Finanzbuchhaltung wird lediglich die Summe der einzelnen Beträge, wie Bruttogehalt, Löhne, Urlaubsentgelt, Sozialversicherungsbeiträge usw. sowie die Verbindlichkeiten eingebucht.

Eine einfache Gehalts-Abrechnung

Nehmen wir eine Abrechnung von einem Mitarbeiter, mit einem Bruttogehalt von 2000 €. Er wird nach der Steuerklasse 1 besteuert. Die derzeitigen Sozialversicherungs-Beiträge belaufen sich auf Krankenversicherung (RV) 15,5 %, Rentenversicherung (RV) 18,9 %, Arbeitslosenversicherung (AV) 3%, Pflegeversicherung (PV) 2,05%. Die SV-Beiträge werden vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen, zum Teil zu unterschiedlichen Anteilen, getragen.

Lohnabrechnung Arbeitgeber-Anteil
Bruttogehalt 2.000 €
Lohnsteuer 208 €
Kirchensteuer 17 €
Solidaritätszuschlag 11 €
Gesamt Steuer 236 €
Krankenversicherung 164 € 146 €
Rentenversicherung 189 € 189 €
Arbeitslosenversicherung 30 € 30 €
Pflegeversicherung 21 € 21 €
Gesamt SV-Beiträge 404 € 386 €
Nettobetrag 1.360 €

Hinweis: die Darstellung ist sehr vereinfacht. Es wird weder auf Zusatzbeiträge zu Pflegeversicherung eingegangen, noch Arbeitgeberanteile für die Umlageversicherung usw. Das wäre an dieser Stelle zum umfangreich.

Im Nebenbuch – also im Lohnjournal – wird von jedem einzelnen Mitarbeiter

  • das Bruttogehalt
  • die einzelnen Steuerabzüge
  • die einzelnen SV-Abzüge
  • der Nettobetrag
  • und die einzelnen Arbeitgeber-Anteile

aufgelistet. Die Summe der einzelnen Positionen – also die Summe aller Bruttogehälter etc. – wird dann in der Finanzbuchhaltung gebucht.

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So wird verbucht – Buchungssatz Lohn und Gehalt

Nehmen wir zum Verbuchen die oben aufgeführten Abrechnung. Das besondere an einer Lohnabrechnung ist, dass einerseits mehrere Aufwendungen stehen – Bruttogehalt, AG-Anteile – andererseits verschiedene Verbindlichkeiten – Nettolohn, Steuer, SV-Beiträge usw. Gerade bei umfangreichen Buchhaltungen bucht man deshalb immer über ein sogenanntes Lohn-Verrechnungskonto.

Bruttolohn 2000 €AG-SV-Beträge 386 €
an Lohn-Verrechnungskonto 2386 €

Lohn-Verrechnungskonto 2386 €
an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 1360 €
an Verbindlichkeit aus SV-Beiträgen 790 €
Verbindlichkeiten aus Lohn- u. KiSt. 236 €

Sicherlich kann bei dieser einfachen Abrechnung auch das Verrechnungskonto umgangen werden, und der Buchungssatz im Soll und im Haben gesplittet werden. Da die meisten Buchhaltungsprogramme jedoch nur eine Splittung im Soll oder im Haben zulassen, ist das Verrechnungskonto sinnvoll.

Besonderheit bei den SV-Beiträgen

Seit einigen Jahren müssen die SV-Beiträge bereits am 3. letzten Arbeitstag vor Monatsende bezahlt werden – das heißt vor der eigentlichen Lohnabrechnung. Es müssen also die Beiträge, die voraussichtlich im laufenden Monat anfallen, ermittelt werden – man spricht daher auch von einer Schätzung der SV-Beiträge. Häufig kommt es daher zu Abweichungen zwischen den gemeldeten und bezahlten Beiträge und den tatsächlichen SV-Beiträgen, die aufgrund der Lohnabrechnung ermittelt werden. Diese Differenz wird dann im nächsten Monat mit gemeldet und bezahlt.

Beispiel:

Das Unternehmen schätzt, dass der Mitarbeiter im laufenden Monat 1900 € Brutto verdient. Daher wird ein Betrag von 750,50 € als SV-Beiträge gemeldet. Bei der Abrechnung stellt sich raus, dass der Mitarbeiter Überstunden gemacht hat, und dadurch 2000 € Brutto erhält. Darauf fallen 790 € Beiträge an. Die Differenz von 39,50 € wird einfach im nächsten Monat zu den neu geschätzten Beiträgen dazu gemeldet.

Bei der Zahlung der SV-Beiträge wird folgender Buchungssatz vorgenommen (Schätzung):

Verbindlichkeiten aus SV-Beiträgen 750,50 €
an Bank 750,50 €

Nach der Lohnbuchung wird der oben bereits erwähnt Buchungssatz vorgenommen (tatsächliche Abrechnung):

Lohn-Verrechnungskonto 790 €
an Verbindlichkeiten a. SV-Beiträgen 790 €

Auf dem Konto Verbindlichkeiten bleibt ein Saldo von 39,50 €. Wird nun im kommenden Monat erneut ein Betrag von 750,50 € geschätzt, muss zusätzlich dazu die 39,50 € gemeldet werden, so dass tatsächlich ein Betrag von 790 € bezahlt wird. Die Lohnbuchung erfolgt dann mit 750,50 € (ohne Abweichung von der Schätzung) so dass das Konto wieder ausgeglichen ist.

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Redaktion

ist gelernter kaufmännischer Assistent für Datenverarbeitung sowie Steuerfachangestellter. Er arbeitet aktuell für einer den führenden Wissens- und Informationsdienstleister in den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern im Bereich Softwareberatung. Er verfügt über mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Buchhaltung in den untererschiedlichsten Branchen und ist Autor von Fachpublikationen verschiedener Verlage.