Außerplanmäßige Abschreibung in der Buchhaltung:
Außerplanmäßige Abschreibungen sind vorzunehmen, wenn unvorhergesehene Wertminderungen bei Vermögensgegenständen eintreten. Bei Forderungen werden die außerplanmäßigen Abschreibungen in Form Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.
