Geringwertige Wirtschaftsgüter in der Buchhaltung (ab 2008)

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bewegliche Wirtschaftsgüter (Vermögensgegenstände) des Anlagevermögens, die selbstständig nutzungsfähig sind und deren Anschaffungskosten oder Herstellungskosten 150 Euro nicht übersteigen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 Euro müssen im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 150 EUR bis 1.000 EUR ist ein Sammelposten zu bilden, der über 5 Jahre mit jeweils einem Fünftel (20 %) gewinnmindernd aufzulösen ist.