Einnahmen-Überschussrechnung
Die Einnahmen-Überschussrechnung ist die einfachste Art der Gewinnermittlung. Dabei kann der Steuerpflichtige seinen Gewinn oder Verlust als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. Erfahren Sie mehr zur Einnahmen-Überschussrechnun in den nachfolgenden Kapiteln.Mit dem berechtigen Personenkreis haben wir angefangen.
Rechtsgrundlage
§ 4 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz-EStG
