Anlagevermögen in der Buchhaltung

Zum Anlagevermögen gehören die Gegenstände Ihres Unternehmens, die dazu bestimmt sind Ihrem Geschäftsbetrieb auf Dauer zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). Ob ein Wirtschaftsgut zum Anlagevermögen gehört ergibt sich aus seiner Zweckbestimmung.

Zum Anlagevermögen gehören unter anderem:

  • Sachanlagen
  • Finanzanlagen
  • immaterielle Wirtschaftsgüter
Gliederung des Anlagevermögen
Gliederung des Anlagevermögen

Ferner untergliedert sich das Anlagevermögen in abnutzbares Anlagevermögen und nicht abnutzbares Anlagevermögen.

Zum abnutzbaren Anlagevermögen gehören zum Beispiel auf Dauer dem Betrieb gewidmete:

  • Gebäude
  • technische Anlagen und Maschinen
  • Betirebs- und Geschäftsausstattung

Zum nicht abnutzbaren Anlagevermögen gehören zum Beispiel:

  • Grund und Boden
  • Beteiligungen
  • andere Finanzanlagen