Firmenwagen: Per Fahrtenbuch die 1%­Regelung vermeiden

Wenn man sich die Zulassungszahlen von Neuwagen anschaut, so wird man bei näherer Betrachtung schnell feststellen, dass es sich bei sehr vielen davon um Firmenwagen handelt. Kein Wunder: Im Vergleich zum privaten Kfz hat ein Firmenfahrt eine ganze Reihe an finanziellen Vorzügen. Allerdings kann man auch eine Menge falsch machen. Insbesondere kann es Selbstständigen passieren, dass sie ihr Firmenfahrzeug nachträglich über die sogenannte „1%-Relegung“ privat nach-versteuern müssen, auch wenn das Fahrzeug in der Praxis hauptsächlich dienstlich genutzt wurde. In manchen Fällen macht die pauschale 1%-Regelung zwar Sinn, doch viele Unternehmer versuchen diese aus guten Gründen zu vermeiden.

Was genau ist die 1%-Regelung?

Bei der 1%-Regelung wird ein Firmenwagen pauschal und vereinfacht als geldwerter Vorteil versteuert. Hierzu wird 1% des Bruttolistenpreises (Neupreis) des Wagens pro Monat als geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer bzw. Unternehmer auf sein reguläres Einkommen dazugerechnet und muss dem entsprechend wie eine normale Lohnauszahlung versteuert bzw. nach-versteuert werden.

Im Folgenden ein Beispiel:

Herr X verdient 4.000€ brutto im Monat als Gesellschafter-Geschäftsführer seiner eigenen Firma XY GmbH, die ihm einen BMW 5er mit einiger Sonderausstattung zur dienstlichen wie auch privaten Nutzung überlasst.

• Listenpreis des Dienstwagens: 54.750€
• Abgerundet auf volle 100 Euro: 54.700€
• 1% des Bruttolistenpreises: 547€

Sofern hierbei die 1% Anwendung findet, werden für die Berechnung der Lohnsteuer von Herrn X nicht mehr 4.000€ brutto Monatsgehalt, sondern 4.547€ gerechnet. Dem entsprechend steigt die monatliche Steuerlast nicht unerheblich. Hinzugerechnet werden muss darüber hinaus noch ein pauschaler Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 0,03%, welcher mit der Anzahl der Kilometer des Arbeitswegs multipliziert werden muss. Angenommen Herr X wohnt 10km von seinem Betrieb entfernt:

• 0,03% von 54.700 Euro x 10 km = 164,10€

Durch diese Pauschale erhöht sich das monatlich zu versteuernde Einkommen also nochmal von 4.547€ auf 4.711,10€. Dies würde auch dann passieren, wenn der Dienstwagen voll oder zumindest zu einem Großteil dienstlich genutzt wird, was freilich steuerlich sehr unvorteilhaft wäre. Einen Rechner, um den Einzelfall zu prüfen und genau durch zu kalkulieren findet man hier.

Das Fahrtenbuch

Um nun zu verhindern, dass das Finanzamt den Firmenwagen pauschal als privaten Geldwerten Vorteil mit einem Prozent besteuert (obwohl man diesen überwiegend dienstlich nutzt), ist in vielen Fällen ein Fahrtenbuch von Vorteil. Mit einem solchen Fahrtenbuch kann man dem Finanzamt die dienstliche Fahrzeugnutzung nachweisen und so erwirken, dass sämtliche Kosten (oder zumindest der entsprechende Anteil davon) für den Wagen, was auch weit mehr umfasst als den reinen Anschaffungspreis, über die Firma abgerechnet werden. Wichtig ist dabei jedoch zu beachten, dass die Fahrtenbuchregelung nur dann Anwendung finden kann, wenn das Fahrzeug zu 50% oder mehr dienstlich genutzt wird.

Bei der entsprechenden Berechnung des betrieblichen Umfangs gelten folgende Grundregeln:

• Überlässt man das Fahrzeug Arbeitnehmern, so handelt es sich um einen betrieblichen Vorgang.
• Autofahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz sind ebenfalls betrieblich zu sehen.
• Sofern offensichtlich ist, dass das Fahrzeug betrieblich genutzt wird, ist kein Nachweis erforderlich. Beispiele wären hier Taxiunternehmen, Landtierärzte oder eine reine Reisetätigkeit.

Bei einem Fahrtenbuch ist es jedoch sehr wichtig, dass dieses mit äußerster Sorgfalt und frei von Lücken geführt wird. Schon der kleinste Flüchtigkeitsfehler im Fahrtenbuch kann bei einer Betriebsprüfung dazu führen, dass das gesamte Werk nicht anerkannt wird und der Wagen stattdessen pauschal über die oft unvorteilhafte 1%-Regelung versteuert werden muss. Folgendes Video erklärt die Details und Tücken, auf die man beim Fahrtenbuch acht geben sollte.

Ferner sollte ein Fahrtenbuch stets im Firmenwagen aufbewahrt werden, damit es auch zeitnah geführt werden kann.

Leasing, Barkauf oder Kredit?

Ein weiterer wichtiger Aspekt den es im Bezug auf Firmenfahrzeuge zu beachten gilt, ist die Art und Weise der Finanzierung. Das Leasing eines Kfz gilt bei privaten Verbrauchern finanziell gesehen als selten Vorteilhaft, wenn nicht gar als finanzielles Desaster. Allerdings ist Leasing für Firmenfahrzeuge aus mehrerlei Gründen zumindest deutlich besser als für Privatautos. Zunächst mal wäre da die Tatsache, dass man seine Ausgaben für das Kfz übersichtlich in monatlichen Leasingraten vorliegen hat, die man (ganz oder eben teilweise) von der Steuer absetzen kann. Somit spart man sich

a) die MwSt. die man als privater Verbraucher zu zahlen hätte
b) und die Ausgaben wirken sich Gewinn-mindernd auf das Betriebsergebnis aus.

Dazu kommt noch, dass manche Autohäuser / Banken für Firmen Sonderkonditionen anbieten, bei denen die Leasingraten auch ungeachtet der genannten Vorteile für Firmen noch etwas günstiger sind, insbesondere dann, wenn es sich um eine Fahrzeugflotte handelt und man gleich mehrere Wagen auf die Firma angemeldet hat.

Nichtsdestotrotz gibt es auch Gründe, die gegen ein Leasing sprechen. Dazu zählt zum Beispiel, dass es häufig Probleme bei der Leasingrückgabe gibt. Nicht selten ist von horrenden Nachforderungen der Autohäuser / Banken zu hören, die selbst kleinste Steinschläge und Kratzer teuer in Rechnung stellen. Auch rechnet sich ein Barkauf bzw. eine Kreditfinanzierung in manchen Fällen einfach besser – dies hängt immer von der Gesamtkonstellation ab.

Um möglichst liquide zu bleiben, ist gerade bei kleinen Unternehmen eher ein Kredit ratsam als eine Barzahlung, vor allem da die Zinsen derzeit auf einem Tiefststand sind. Allerdings haben junge sowie kleine Firmen dann wiederum oft Probleme die Bonitätsprüfungen bei Banken zu bestehen. Hier können dann Kreditvermittlungsplattformen wie smava durchaus hilfreich sein, entweder durch einen Online Direktkredit oder über die Möglichkeit eines Kredits durch eine andere Privatperson.

Auch bei der Variante eines Kredit hat man den Vorteil, dass man als Unternehmer einfach die Kreditrate als Fahrzeugkosten ansetzen kann.

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Redaktion

ist gelernter kaufmännischer Assistent für Datenverarbeitung sowie Steuerfachangestellter. Er arbeitet aktuell für einer den führenden Wissens- und Informationsdienstleister in den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern im Bereich Softwareberatung. Er verfügt über mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Buchhaltung in den untererschiedlichsten Branchen und ist Autor von Fachpublikationen verschiedener Verlage.