vermögenswirksame Leistungen in der Buchhaltung

Die vermögenswirksamen Leistungen nehmen im System der Arbeitsentlohnung eine Sonderstellung ein, da sie sowohl Zusatzleistungen des Arbeitgebers als auch einzubehaltene Lohnteile bzw. Gehaltsteile beinhalten können. Die vermögenswirksamen Leistungen können je nach tarifvertraglicher bzw. arbeitsvertraglicher Vereinbarung in voller Höhe vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitsentgelt, vollständig vom Arbeitnehmer aus seinem Arbeitsentgelt oder teilweise von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt werden. Der vom Arbeitgeber übernommene Teil der vermögenswirksamen Leistungen erhöht das steuerpflichtige Arbeitsentgelt und somit den Personalaufwand des Unternehmens.