Alle wichtigen Steuertermine 2012 für Sie zum Download
In unserem Steuerkalender finden Sie alle Termine für die Abgabe Ihrer Steuererklärungen und alle Termine für Ihre Steuervorauszahlungen.
BITTE BEACHTEN!!!
Fällt ein vom Gesetzgeber festgesetzter Termin auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Abgfabetermin auf den nächsten Werktag. Die Abgabe einer Steuererklärung ist dann rechtzeitig, wenn Ssie Ihrem Finanzamt vor Ablauf der Abgabefrist vorliegt.
Kommen Sie Ihrer Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nach, kann durch Ihr zuständiges Finanzamt ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Wenn das Versäumnis entschulbar erscheint, ist von der Festsetuzung eines Verspätungszuschlags abzusehen (§ 152 AO).
Zahlungstermine der fälligen Steuern
Grundsätzliche haben Sie für Ihre Steuerzahlungen eine Zahlungs-Schonfrist von drei Tagen (§ 240 Abs. 3 AO). Die von Ihnen zu zahlende Steuer muss vor Fristablauf bei Ihrem Finanzamt eingegangen sein.Die Schonfrist beginnt immer nach Ablauf des Abgabe- bzw. Zahlungstermins. Fällt der letzte Tag der Schonfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gestzlichen Feiertag, verschiebt sich der Fristablauf auf den nächsten Werktag. In unserem Steuerkalender steht der Tag an dem die Schonfrist endet, in Klammern unter dem Abgabe- bzw. Zahlungstermin.
WICHTIG!!!
Die Schonfrist gilt nur für Überweisungen und Einzahlungen am Bank- oder Postschalter. Die Schonfrist gilt nicht für Bareinzahlungen an der Finanzkasse oder für Zahlungen per Scheck. Begleichen Sie Ihre Steuerschuld durch Barzahlung direkt beim Finanzamt, kommt es zu keiner Verschiebung des Zahlungstermins. Zahlen Sie per Scheck, muss dieser spätestens drei Tage vor dem ursprünglichen Zahlungstermin bei Ihrem Finanzamt vorliegen. Bezahlen Sie Ihre Steuerschuld nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages, setzt Ihr Finanzamt für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag von ein Prozent Ihres geschuldeten Steuerbetrags fest. Hierbei ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbarren Betrag abzurunden (§ 240 Abs. 1 AO).
BEISPIEL!!!
Geben Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich ab und haben Sie auf die Dauerfristverlängerung verzichtet, muss Ihre Voranmeldung für Mai 2012 spätestens am 11.06.2012 bei Ihrem Finanzamt sein. Dieser Tag ist gleichzeitig der Zahlungstermin für die geschuldete Umsatzsteuer. Haben Sie Ihrem Finanzamt eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, müssen Sie sich über die fristgerechte Zahlung Iher Steuerschuld keine Gedanken machen. Das Finanzamt bucht die fällige Steuer selbst von Ihrem Konto ab. Bezahlen Sie die Steuerschuld per Überweisung, muss der Steuerbetrag spätestens am 14.06.2012 dem Konto Ihres Finanzamts gutgeschrieben sein, da die dreitägige Schonfrist mit diesem Tag abläuft. Zahlen Sie Ihre Steuerschuld per Scheck, muss der Scheck Ihrem Finanzamt bereits am 08.06.2012 vorliegen, um eine rechtzeitige Steuerzahlung sicherzustellen.
Was ist eine Dauerfristverlängerung?
Für die Abgabe Ihrer monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen können Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt eine sog. Dauerfristverlängerung beantragen. Stimmt Ihr Finanzamt Ihrer beantragten Dauerfristverlängerung zu, können Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen einen Monat nach der ursprünglichen Abgabefrist bei Ihrem Finanzamt einreichen.
Welche Abgabefrist für Sie gilt, richtet sich nach der Höhe Ihrer Umsätze im Vorjahr oder bei einer Existenzgründung nach den von Ihnen geschätzten Umsätzen. Die Abgabe einer umsatzsteuer-Voranmledung kann monatlich, vierteljährlich oder jährlich erfolgen.
Sind Sie zur monatlichen Abgabe einer Umsatzstuer-Voranmeldung verpflichtet, müssen Sie bei Gewährung eineer Dauerfristverlängerung eine Sonderzahlung leisten. Hierbei richtet sich die Höhe ihrer Vorauszahlung nach der Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlung des Vorjahres und beträgt 1/11 davon.
Siehe hierzu §46, § 47, § 48 UStDV
BEISPIEL!!!
Bei einer vorjährigen Umsatzsteuerschuld von 22.000 Euro beträgt Ihre Sondervorauszahlung 2.000 Euro.
Sinn und Zweck der Sondervorauszahlung ist es, den Zinsgewinn einer verspäteten Entrichtung der geschuldeten Umsatzsteuer zu eliminieren. Die Sondervorauszahlung wird erst mit Zahlung Ihrer letzten Umsatzsteuer-Voranmeldung durch Abzug von IhrerUmsatzsteuerschuld wieder zurück gezahlt.
Die Dauerfristverlängerung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu beantragen und Ihrem zuständigen Finanzamt auf elektronischem Wege zu übermitteln, z. B. per ELSTER. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten.
Zahlungstermine der Sozailversicherungsbeiträge
Die von Ihnen für Ihre Mitarbeitenden zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie bis spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats gezahlt haben, für den die Beiträge angefallen sind. Rechtzeitig ist Ihre Zahlung nur dann, wenn das Geld spätestens am Fälligkeitstag beim zuständigen Sozialversicherungsträger eingegangen ist. Der zu zahlende Beitrag ergibt sich aus Ihren vorläufigen Lohnabrechnungen.
Die Beitragsnachweise müssen der jeweils zuständigen Krankenkasse spätestens am zweiten Arbeitstag vor Beitragsfälligkeit vorliegen und zwar bereits schon um null Uhr. Sie müssen Ihre Beitragsnachweise also schon drei Tage vor Fälligkeit der Beiträge eingereicht haben.
