Geringwertige Wirtschaftsgüter als betriebliches Anlagevermögen buchen (bis 150 EUR netto)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind bewegliche und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des betrieblichen Anlagevermögens. deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK) 150,00 EUR netto nicht übersteigen. Diese sind im Jahr der Anschaffung zwindgend abzuschreiben, also als sofortigeBetriebsausgabe zu buchen.

BITTE BEACHTEN

Gehen Sie immer vom Nettobetrag der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aus, unabhängig davon ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind oder nicht.

Beispiel

Sie kaufen ein Flipchart für 140,00 Euro netto und bezahlen dieses per Banküberweisung. Da das Flipchart selbstständig nutzbar ist und nur betrieblich genutzt wird, ferner die Anschaffungskosten unter 150,00 Euro netto liegen, müssen Sie keine Aktivierung vornehmen sondern die Kosten im Jahr der Anschaffung als Aufwand buchen.

Buchungsvorschlag

1. Schritt: Zunächst Aktivierung des Flipcharts

SKR 03

Konto
Bezeichnung
Betrag/€
Konto
Bezeichnung
Betrag/€
480
Geringwertige Wirtschaftsgüter
140,00
1576
Abziehbare Vorsteuer 19 %
26,60
an
1200
Bank
166,60

 

SKR 04

Konto
Bezeichnung
Betrag/€
Konto
Bezeichnung
Betrag/€
670
Geringwertige Wirtschaftsgüter
140,00
1406
Abziehbare Vorsteuer 19 %
26,60
an
1800
Bank
166,60

 

2. Schritt: Buchen der Sofortabschreibung

SKR 03

Konto
Bezeichnung
Betrag/€
Konto
Bezeichnung
Betrag/€
4860
Abschr.- aktivierte,geringwertige WG
140,00
an
480
Geringwertige Wirtschaftsgüter
140,00

 

SKR 04

Konto
Bezeichnung
Betrag/€
Konto
Bezeichnung
Betrag/€
6262
Abschr.- aktivierte, geringwertige WG
140,00
an
670
Geringwertige Wirtschaftsgüter
140,00

 

Rechtsgrundlagen

§ 6 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - EStG

R 6.13 Einkommenssteuerrichtlinien - EStR

R 5.4 Einkommenssteuerrichtlinien - EStR