Geschichte der Buchhaltung / Buchführung

Die Geschichte der Buchführung reicht sehr weit zurück. Selbst heute noch gültige Prinzipien haben sich teilweise schon vor Jahrhunderten entwickelt. Bestimmend für die Ausübung der Buchführung waren immer kirchliche oder staatliche Zwänge zum Zweck der Besteuerung. Ab dem späten Mittelalter entstand auch bei damals schon existierenden internationalen Unternehmen der Wunsch nach mehr Überblick. Ein herausragendes Beispiel hierfür ist die deutsche Kaufmannsfamilie Fugger aus Augsburg. Die Geschichte der Buchführung ist sehr interessant und wird hier nun aufgelistet.

10000 v. Chr.

Aus dieser Zeit stammen die ersten steinzeitlichen „Zahlensteine“ die in der Höhle Mas d´Azil in den Pyrenäen gefunden wurden.

9000 v. Chr.

In Mesopotamien werden aus dieser Zeit die ersten Ansätze zur Aufzeichnung wirtschaftlicher Vorgänge gefunden.

6000 v. Chr.

Archäologen fanden bei Ausgrabungen am Indus im heutigen Pakistan Hinweise auf die Anfänge des dortigen Rechnungswesens die auf diese Zeit zurückgehen.

3500 v. Chr.

In dieser Zeit nahmenn die Sumerer in der sich entwickelnden Keilschrift erste Abrechnungen auf Tontafeln vor. So wurden bei Ausgrabungen Abrechnungen für Brot und Bier gefunden.

3000 v. Chr.

Aus Ägypten und Babylonien stammen die ersten Darstellungen von Soll und Haben auf Papyrusrollen.

2000 v. Chr.

In Indien werden auf präparierten Palmblättern Loseblatt-Buchführungen erstellt.

500 v. Chr.

Aufzeichnungen aus Griechenland erwähnen etwa 30 Logisthai, welche dieSchlussrechnungen der Kassenbuchhalter des Attischen Seebundes übernahmen und den „Zehnten“ für die Göttin Athena ermittelten.

400 v. Chr.

Ausgangspunkt zur Steuerschätzung und militärischen Musterung war der Census. Jeder Mündige hatte eine unter Eid abgegebene Erklärung seiner Vermögens- und Familienverhältnisse abzugeben.

Als Rechenhilfsmittel verwendeten die Rämer den Abakus (Rechentafel), der auch heute noch in vielen Gegenden der Welt verwendet wird.

200 v. Chr.

In China wird nachweisbar ein Rechengerät mit den Zahlen 1 bis 9 verwendet.

585 n. Chr.
Durch das Synodalgebot wurde der sog.Kirchenzehnt in eine Pflichtabgabe verwandelt. Hierfür wurde nach und nach eine geregelte Rechnungslegung eingeführt.

700 n. Chr.

Rechnungsführung der Kirche und der Klöster. Es waren Mönche, die aus den damaligen Fertigkeiten im Rechnen und Schreiben auf ein kunstvolles System hinarbeiteten

795 n. Chr.

Karlder Große erlässt eine Vrordnung über die Kron- undReichsgüter. Es war ein umfangreicher Jahresabschlussbericht mit einer wohlgeordneten Vermögensaufstellung vorgeschrieben. Dafür legte die königliche Kanzlei Musterformulare an, die nach kirchlichen Vorbildern gestaltet waren.

1157 n .Chr.

DerÜbergang zur kaufmännischen Betriebsbuchführung verbreitet sich vomMittelmeerbis zur Ostsee.

1180 n. Chr.

Das älteste erhaltene Kaufmannsdokument nördlich der Alpen stammt Hansezentrale in Lübeck. Dort hat ein Tuchhändler auf einer Pergamentrolle über 160 Geschäftsvorfälle festgehalten.

1200 – 1300 n. Chr.

Die Buchführung wird im römischen und griechischen Kulturkreis um die Kontokorrentrechnung erweitert, d. h. Forderungen und Verbindlichkeiten werden erfasst und aufgezeichnet. In Genua sind zwei „städtische Oberkontierer „ nachweisbar, die Einzelkonten anlegen.

1340 n. Chr.

Erhaltene Hauptbücher aus Genua mit den Einnahmen und Ausgaben der Regierung sowie sämtlichen Debitoren aus Steuern, Anleihen und Strafen weisen eindeutig die doppelte Buchführung auf.
Nach dem Muster von Genua, Venedig und Florenz wird auch in Lübeck der doppelte Buchungssatz mit Aufstellung bilanzähnlicher Übersichten eingeführt.

1426 n . Chr.

Seit diesem Jahr sind Warenkonten mit Warenbestandserfasung und der Erfassung der Warenverkäufebelegt.

1494 n. Chr.

Der venezianische Franziskanermönch und LehrmeisterLuca Pacioli verfasst das erste weithin bekannte Lehrbuch der Buchführung „Summa de arithmetica!, dessen Prinzipien dem Wesen nach heute noch unverändert Gültigkeit besitzen.

1500 – 1600 n. Chr.

Von den Fuggern ist eine erste Bilanz überliefert Der in Venedig ausgebildete Hauptbuchhalter der Fugger, Matthäus Schwarz, entwickelt aus der italienischen die deutsche Buchhaltung. In ihr wurde das Hauptbuch in ein Personenkonten- oder Schuldbuch und ein Sachkontenbuch oder Capus aufgeteilt. Dazu kam ein „Unkostenbüchlein“ für Spesen, Verbrauchssteuern usw. und ein „Geheimbuch“ des Prinzipals, das neben internen Berechnungen der Steuern vor allem der Gewinn- und Verlustrechnung diente.

1600 – 1700 n. Chr.

Allmählich entwickelt sich ein System der Periodenrechnung mit regelmäßigem Bücherabschluss. Wareneingangs-, Warenausgangs-, Kassenbücher und Journale werden geführt.

1723 n. Chr.

Bei der obersten Finanzbehörde Brandenburg-Preußens wird eine statistische Abteilung eingeführt, die Vergleichszahlen aus den Steuerregistern der untergeordneten Finanzbehörden schöpft.

1794 n. Chr.

Preußen führt die erste gesetzliche Bilanzierungspflicht ein.

1800-1900 n. Chr.

Mit Beginn des Industriezeitalters werden Anlagekonten und Betriebsbuchführung systematisch ausgebaut. Eine Geschäftsbücher-Industrie entsteht, die Durchschreibetechnik setzt sich nach Patentierung des Pauspapiers durch. Serienmäßige Rechen- und Schreibgeräte wurden gefertigt.
In Deutschland wurde die Buchführung wesentlich durch die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs von 1861, Neufassung 1897, geregelt. Die gewachsenen Grundsätze der Bilanzierung wurden in der Aktiennovelle von 1884 verschärft.

1890 n. Chr.

Grundstein für die weltweite Automatisierung des Rechnungswesens: Der Deutsch-Amerikaner Hermann Hollerith entwickelt das Lochkarten-System.

1891/1893 n. Chr.

Die Miquelsche Steuerreform bringt die progressive Einkommenssteuer. Die jährliche Steuererklärung wird an den kaufmännischen Jahresabschluss bzw. die Handelsbilanz gekoppelt.

1919 n. Chr.

Die Reichsabgabenverordnung unterstellt die handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsbestimmungen für Vollkaufleute der Aufsicht der Steuerverwaltung. Ergänzende Soll- und Muss-Vorschriften für sonstige Gewerbetreibende, Landwirte und freie Berufe werden eingeführt. Die Folge ist der generalstabsmäßige Aufbau der Betriebsprüfungen.

1935/1936 n. Chr.

Die weitreichenden Pflichten zur Führung eines Wareneingangsbuches und zur Verbuchung des Warenausgangs wurden expressis verbis „für steuerliche Zwecke“ begründet.

1937 n. Chr.

Der Grunderlass „betreffend Grundsätze für Buchhaltungsrichtlinien“ leitet den einheitlichen Aufbau der heutigen vier Hauptzweige des Rechnungswesens ein: Buchhaltung und Bilanz = Finanzbuchhaltung (Zeitrechnung); Kostenrechnung = Betriebsbuchhaltung (Zeit- und Stückrechnung; betriebswirtschaftliche Statistik (Vergleichsrechnung); Planungsrechnung (Vorschaurechnung).

1951/52 n. Chr.

In der Bundesrepublik wird das Ordnungskonzept des Rechnungswesens von 1937 durch die „Grundsätze und Gemeinschaftsrichtlinien“ und den „Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie“ des Bundesverbandes der Deutschen Industrie ersetzt.

1964 n. Chr.

Erste Computer-Familie für das Rechnungswesen: das IBM-System 360 mit einer Mikroschalttechnik.

1971 n. Chr.

1971 hat der betriebswirtschaftliche Ausschuss des Verbandes einen neuen „Industrie-Kontenrahmen“ vorgelegt, der zu einer Präzisierung, Vereinfachung und internationalen Harmonisierung des Rechnungswesens beitragen soll.

Das Hauptgewicht liegt nach wie vor auf der kontenklassifizierenden und zum Jahresabschluss führenden Buchhaltung, die als sog. Finanz- oder Geschäftsbuchführung die Grunddaten für das gesamte betriebliche Rechnungswerk liefert.

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Redaktion

ist gelernter kaufmännischer Assistent für Datenverarbeitung sowie Steuerfachangestellter. Er arbeitet aktuell für einer den führenden Wissens- und Informationsdienstleister in den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern im Bereich Softwareberatung. Er verfügt über mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Buchhaltung in den untererschiedlichsten Branchen und ist Autor von Fachpublikationen verschiedener Verlage.