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Bedeutung von vermögenswirksamen Leistungen für Arbeitgeber

Vermögenswirksame Leistungen, kurz VWL, sind nicht bloß eine zusätzliche Vergütungsform für Mitarbeiter; sie stellen vielmehr ein effizientes Instrument zur Steigerung der Mitarbeiterbindung und zur Erhöhung der Attraktivität eines Unternehmens im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte dar. In einer Zeit, in der der Wettbewerb um Talente intensiver denn je ist, bieten VWL Unternehmen die Möglichkeit, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren und hochqualifizierte Mitarbeiter langfristig an sich zu binden. Durch gezielte vermögenswirksame Leistungen können Arbeitgeber nicht nur das finanzielle Wohlergehen ihrer Mitarbeiter fördern, sondern auch deren Engagement und Zufriedenheit steigern.

Regelungen und Rahmenbedingungen für vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen sind grundsätzlich eine freiwillige Leistung seitens des Arbeitgebers. Es existieren jedoch bestimmte Rahmenbedingungen, unter denen eine Verpflichtung zur Gewährung von VWL besteht, etwa durch Tarifverträge, Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen. In solchen Fällen sind Arbeitgeber dazu angehalten, den Wunsch des Arbeitnehmers nach Vermögenswirksamen Leistungen zu erfüllen.

Getreu dem Motto:

Kleinvieh macht auch Mist‘ – also nutzen Sie jede Gelegenheit zur Mitarbeiterförderung!“

Die Höhe des Arbeitgeberanteils an den vermögenswirksamen Leistungen ist variabel und hängt von der jeweiligen Branche sowie den tariflichen Vereinbarungen ab. Dabei nehmen vermögenswirksame Leistungen in der Buchhaltung eine Sonderstellung ein, da sie sowohl Zusatzleistungen des Arbeitgebers als auch einzubehaltende Lohnteile bzw. Gehaltsteile beinhalten können. Die vermögenswirksamen Leistungen können je nach tarifvertraglicher bzw. arbeitsvertraglicher Vereinbarung in voller Höhe vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitsentgelt, vollständig vom Arbeitnehmer aus seinem Arbeitsentgelt oder teilweise von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt werden. Der maximale monatliche Beitrag beläuft sich auf 40 Euro, während der Mindestbeitrag bei 6,65 Euro liegt. Ein niedrigerer Beitrag kann Nachteile für den Arbeitnehmer bedeuten, insbesondere in Bezug auf die staatliche Förderung. Daher empfiehlt sich oft eine Kombination aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag zur Optimierung des Sparplans.

Strategische Integration von VWL in die Unternehmensfinanzplanung

Im steuerlichen Kontext sind Vermögenswirksame Leistungen für Arbeitgeber steuerfrei und können als Betriebskosten abgesetzt werden. Arbeitnehmer hingegen unterliegen einer Einkommensteuerpflicht in Bezug auf vermögenswirksame Leistungen. Sozialversicherungsrechtlich werden VWL als zusätzliches Einkommen betrachtet und sind somit sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge werden paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, wobei lediglich der Arbeitgeberanteil sozialversicherungspflichtig ist. Darüber hinaus bieten vermögenswirksame Leistungen Arbeitgebern die Möglichkeit, ein attraktives Benefits-Paket zu schnüren, das im Wettbewerb um Talente entscheidende Vorteile bieten kann. Ein solches Angebot kann die Arbeitgebermarke stärken und zur Positionierung als attraktiver Arbeitgeber beitragen.

Bankfachwirt Martin Sohn betont, dass bei VWL als Arbeitgeber die steuerlichen Vorteile oft überwiegen und eine strategische Integration in die Unternehmensfinanzplanung sinnvoll sein kann. Durch eine kluge Nutzung von vermögenswirksamen Leistungen können Arbeitgeber nicht nur steuerliche Vorteile nutzen, sondern auch zur finanziellen Bildung ihrer Mitarbeiter beitragen und so die Bindung und Zufriedenheit der Belegschaft erhöhen.

Langfristige Vorteile von vermögenswirksamen Leistungen für Arbeitgeber

Vermögenswirksame Leistungen stellen nicht nur einen Kostenfaktor dar, sondern bieten auch langfristige Vorteile für Arbeitgeber. Sie fördern den Vermögensaufbau der Belegschaft und tragen zur Stärkung der Mitarbeiterbindung bei. Zudem können sie ein entscheidendes Element im Wettbewerb um Fachkräfte sein und das Unternehmensimage positiv beeinflussen. Es ist durchaus möglich, VWL auch ohne einen Arbeitgeberzuschuss zu sparen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn das Einkommen des Mitarbeiters unter bestimmten Grenzen liegt und ein Anspruch auf staatliche Förderung besteht. Die entsprechenden Beiträge werden dann von der Buchhaltung vom Nettolohn des Mitarbeiters abgeführt.

Staatliche Förderung von vermögenswirksamen Leistungen:

Vermögensaufbau in Deutschland wird durch staatliche Programme gefördert, insbesondere für Menschen mit niedrigen Einkommen. Die Arbeitnehmersparzulage unterstützt vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber, während die Wohnungsbauprämie Bausparer motiviert. Zusätzlich gibt es für Arbeitnehmer mit Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen (AVWL) bei der Anlage in eine Riester-Rente die üblichen Riester-Zulagen. Diese Maßnahmen sollen helfen, Rücklagen zu bilden, eine Immobilie zu erwerben oder für die Altersvorsorge zu sparen.

Muss der Arbeitgeber VWL rückwirkend zahlen?

In vielen Unternehmen stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen rückwirkend bezahlen müssen. Grundsätzlich können Arbeitnehmer rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres VWL beantragen. Allerdings liegt die Verantwortung für eventuelle Nachzahlungen in der Regel beim Arbeitnehmer selbst. Möchte ein Arbeitnehmer den Anspruch für das gesamte Jahr geltend machen, so muss er die Sparbeiträge eigenständig nachzahlen. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Für diese ist ein rückwirkender Bezug von VWL nur für die beiden vorangegangenen Monate desselben Kalenderjahres möglich. In diesem Fall werden die nachträglichen Zahlungen vom Dienstherrn übernommen, statt vom Arbeitnehmer selbst.

Es ist also für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen wichtig, sich über die genauen Regelungen und Bedingungen für rückwirkende VWL-Zahlungen zu informieren, um mögliche finanzielle Verpflichtungen korrekt zu verstehen und zu handhaben.

Zusammenfassend bieten Vermögenswirksame Leistungen eine effektive Möglichkeit für Arbeitgeber, die finanzielle Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu fördern und die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber zu erhöhen. Durch eine kluge Gestaltung der VWL-Regelungen können Arbeitgeber langfristig von einer motivierten und treuen Belegschaft profitieren. Somit kann dieses Instrument strategisch zur Steigerung des Unternehmenserfolgs eingesetzt werden.

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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