Aufmerksamkeiten, Darreichung bei Besprechungen / Meetings buchen
Bieten Sie Ihren eigenen Arbeitnehmern im Rahmen von Besprechungen in geringem Umfan Kaffee, Tee oder Gebäckan, sind dies keine Bewirtkosten. Diese Ausgaben können Sie als Aufmerksamkeiten verbuchen und in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend machen. Der Wert darf jedoch 40,00 Euro je Arbeitnehmer nich übersteigen.
Beispiel
Sie kaufen Kaffee und Kekse für 64,20 Euro (inkl. 19 % Umsatzsteuer) ein. Sie bezahlen die Waren in bar. Der Kaffee und die Kekse sind zum Verzehrfür Besprechungen mit seinem Arbeitnehmern vorgesehen.
Buchungsvorschlag
SKR 03
| Konto |
Bezeichnung |
Betrag/€ | Konto |
Bezeichnung |
Betrag/€ |
|
| 4653 |
Aufmerksamkeiten |
60,00 |
||||
| 1571 |
Abziehbare Vorsteuer 7 % |
4,20 |
an |
1000 |
Kasse |
64,20 |
SKR 04
| Konto |
Bezeichnung |
Betrag/€ |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag/€ |
|
| 6643 |
Aufmerksamkeiten | 60,00 |
||||
| 1401 |
Abziehbare Vorsteuer 7 % |
4,20 |
an | 1600 |
Kasse |
64,20 |
Rechtsgrundlage
R 19.6 Abs. 2 Lohnsteuerrichtlinien - LStR
