Aufmerksamkeiten, Darreichung bei Besprechungen / Meetings buchen

Bieten Sie Ihren eigenen Arbeitnehmern im Rahmen von Besprechungen in geringem Umfan Kaffee, Tee oder Gebäckan, sind dies keine Bewirtkosten. Diese Ausgaben können Sie als Aufmerksamkeiten verbuchen und in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend machen. Der Wert darf jedoch 40,00 Euro je Arbeitnehmer nich übersteigen.

Beispiel

Sie kaufen Kaffee und Kekse für 64,20 Euro (inkl. 19 % Umsatzsteuer) ein. Sie bezahlen die Waren in bar. Der Kaffee und die Kekse sind zum Verzehrfür Besprechungen mit seinem Arbeitnehmern vorgesehen.

Buchungsvorschlag

SKR 03

Konto
Bezeichnung
Betrag/€ Konto
Bezeichnung
Betrag/€
4653
Aufmerksamkeiten
60,00
1571
Abziehbare Vorsteuer 7 %
4,20
an
1000
Kasse
64,20

 

SKR 04

Konto
Bezeichnung
Betrag/€
Konto
Bezeichnung
Betrag/€
6643
Aufmerksamkeiten 60,00
1401
Abziehbare Vorsteuer 7 %
4,20
an 1600
Kasse
64,20

 

Rechtsgrundlage

R 19.6 Abs. 2 Lohnsteuerrichtlinien - LStR