Arbeitnehmerbewirtung als Betriebsausgaben buchen

Werden ausschließlich Arbeitnehmer bewirtet, z. B. bei Betriebsausflügen, Weihnachtsessen, Arbeitsessen oder Jubiläumsfeiern, liegt eine rein betrieblicheVeranlassung vor. Sämtliche Aufwendungen sind zu 100 % als Betriebsausgaben abziehbar.

Die Arbeitnehmerbewirtung im Rahmen einer Betriebsveranstaltung darf höchstens zweimal im Jahr durchgeführt werden.

Betragen die Aufwendungen des Arbeitgebers je Arbeitnehmer und Veranstaltung weniger als 110,00 Euro (inkl. Umsatzsteuer), sind diese Aufwendungen für den Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Betragen die Aufwendungen des Arbeitgebers mehr als 110,00 Euro (inkl. Umsatzsteuer) je Arbeitnehmer und Veranstaltung, sind die Aufwendugen dem lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers hinzuzurechnen (sog. geldwerter Vorteil). Und zwar in voller Höhe, nicht gekürzt um die 110,00 Euro.

Zuwendungen an den Ehegatten oder einen Angehörigen des Arbeitnehmers werden dem Arbeitnehmer zugerechnet.

Beispiel

Sie laden Ihre zwei Angestellten kurz vor Weihnachten in ein Restaurant der gehobenen Kategorie ein. Die Bewirtungskosten belaufen sich auf insgesamt 290,00 Euro einschließlich 45,60 Euro Umsatzsteuer und 4,40 Euro Trinkgeld. Das Trinkgeld lassen Sie sich auf der Rechnung quittieren. Das Trinkgeld enthält keine Vorsteuer. Sie begleichendieRechnung in bar.

Buchungsvorschlag

SKR 03

Konto Bezeichnung Betrag/€
Konto Bezeichnung Betrag/€
4140 Freiwillige soziale Leistungen, lohnsteuerfrei 244,40
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 45,60 an 1000 Kasse 290,00

SKR 04

Konto Bezeichnung Betrag/€ Konto Bezeichnung Betrag/€
6130 Freiwillige soziale Leistungen, lohnsteuerfrei 244,40
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 45,60 EUR an 1600 Kasse 290,00

BITTE BEACHTEN

Die Finanzverwaltung geht davon aus, das Buchungen auf dem Konto „Bewirtungskosten“ stets aus geschäftlichem Anlass sind und somit zu ener 30 % Kürzungder Aufwendungen führen. Sie sollten es daher vermeiden, Arbeitnehmerbewirtugen auf dem Konto Bewirtungskosten zu buchen.

Rechtsgrundlagen

§ 19 Einkommenssteuergesetz – EStG

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Redaktion

ist gelernter kaufmännischer Assistent für Datenverarbeitung sowie Steuerfachangestellter. Er arbeitet aktuell für einer den führenden Wissens- und Informationsdienstleister in den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern im Bereich Softwareberatung. Er verfügt über mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Buchhaltung in den untererschiedlichsten Branchen und ist Autor von Fachpublikationen verschiedener Verlage.