Anlagevermögen in der Buchhaltung:
Als Anlagevermögen bezeichnet man alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Unternehmen dauerhaft zu dienen. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dienen dem Gebrauch im Unternehmen und sind nicht zur Veräußerung bestimmt. Das Anlagevermögen erscheint auf der Aktivseite der Bilanz. Es setzt sich aus immateriellen Vermögensgegenständen, sowie aus Sachanlagen und Finanzanlagen zusammen. Zum Anlagevermögen gehören z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen oder Fuhrpark eines Unternehmens.
