Spätestens, wenn es im Frühjahr wieder gilt, den Jahresabschluss beziehungsweise die Steuererklärung vorzubereiten, stellen sich viele Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler dieselbe Frage: Ist es besser, die Buchhaltung selbst zu erledigen oder sollte diese Aufgabe lieber an jemand anders delegiert werden? Insbesondere in der Anfangsphase erledigen viele Existenzgründer ihre Buchhaltung selbst, weil sie überzeugt sind, dadurch Kosten zu sparen. Doch inwieweit das tatsächlich zutrifft, variiert in der Praxis von Fall zu Fall erheblich. Und irgendwann kommt in jedem florierenden Unternehmen der Zeitpunkt, von dem an es schlicht und einfach zu aufwändig wäre, die Buchhaltung selbst zu bearbeiten. Wann dieser Zeitpunkt gekommen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen spielt natürlich das Geschäftsmodell eine Rolle. Fallen nur wenige Buchungen im Monat an, können diese noch relativ lange selbst erledigt werden. Dies trifft beispielsweise für viele überwiegend geistig arbeitende Freiberufler zu, die nur relativ wenige Rechnungen schreiben und deren Betriebsausgaben sich ebenfalls in Grenzen halten. Wer dagegen ein Einzelhandelsgeschäft betreibt, für das er zahlreiche unterschiedliche Waren bezieht und in dem Tag für Tag mehrere hundert Kunden bedient werden, wird als „Do-it-yourself-Buchhalter“ schnell an Grenzen stoßen.
Welche Art von Buchführung ist erforderlich?
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Art der Buchführung. Freiberufler oder Kleingewerbetreibender, die ihren Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung ermitteln dürfen, müssen für die Buchhaltung weniger Zeit einplanen als jemand, der zur doppelten Buchführung und zum Erstellen von Jahresabschlüssen verpflichtet ist. In letzterem Fall lohnt es sich häufig schon vom ersten Tag an, alle buchhalterischen Tätigkeiten an einen entsprechenden Dienstleister auszulagern oder – sofern Unternehmensgröße und wirtschaftliche Situation es erlauben – dafür eine qualifizierte Fachkraft einzustellen. Diejenigen, die zunächst als Kleinunternehmer starten, sollten einen solchen Schritt spätestens dann in Erwägung ziehen, wenn ihre Umsatz- und Gewinnentwicklung dazu führt, dass sie buchführungspflichtig werden. Wer sich bei seiner Entscheidung nicht sicher ist, kann auch den Rat eines Unternehmercoaches einholen, der sich auf Basis eigener unternehmerischer Erfahrungen und einer entsprechenden Ausbildung (http://www.kroeberkom.de/termine-anmeldung/ausbildungen/unternehmercoach.html) speziell auf das Coaching von Unternehmern fokussiert hat.
Eigene Kenntnisse, Gewohnheiten und Fähigkeiten richtig einschätzen
Nicht zu vernachlässigende Entscheidungskriterien sind auch die individuellen Vorkenntnisse, Gewohnheiten und Fähigkeiten des betreffenden Unternehmers. Wer beispielsweise aus einer kaufmännischen Ausbildung oder einem betriebswirtschaftlichen Studium bereits auf buchhalterische Kenntnisse zurückgreifen kann, hat es bei der praktischen Erledigung der Buchhaltung in der Regel leichter als jemand, der sich diese Kenntnisse erst nach und nach aneignen muss – womöglich parallel zum Aufbau des eigenen Unternehmens. Doch neben dem nötigen Fachwissen ist auch eine selbstkritische Einschätzung eigener Gewohnheiten und Charaktereigenschaften notwendig. Wer grundsätzlich sehr exakt arbeitet und Ordnung liebt, wird mit der systematischen Ablage und Buchung der Belege kaum Probleme haben. Wer sich selbst dagegen als tendenziell chaotisch und wenig ordnungsliebend einschätzt, kann zwar durchaus ein guter, erfolgreicher Unternehmer sein, dürfte aber kaum jemals ein begeisterter und guter Buchhalter werden. In jedem Falle sollten Unternehmer niemals den eigentlichen Inhalt ihrer unternehmerischen Tätigkeit aus dem Blick verlieren oder diese gar zugunsten von administrativen Tätigkeiten wie der Buchhaltung vernachlässigen. Denn gute Buchhalter kann man einstellen oder beauftragen, die Unternehmerrolle dagegen ist nicht an andere Personen delegierbar.
Redaktion
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