Da sich Wertpapiere als gute Anlageoption erwiesen haben und Investitionen in verschiedene Wertpapiere durch Sparpläne schon bei geringem Risiko eine hohe Rendite abwerfen, nutzen viele Unternehmen diese Form von Geldanlagen. Diese müssen jedoch bei einem An- oder Verkauf entsprechend verbucht werden. Dabei sind alle betroffenen Konten bei den Buchungen zu berücksichtigen. Selbstverständlich gilt auch bei Wertpapieren der Grundsatz, dass keine Buchung ohne Belege über den Ankauf oder Verkauf des betreffenden Wertpapieres erfolgen darf.
Wertpapiere als Anlage- oder Umlaufvermögen
Buchhalterisch werden Wertpapiere welche jederzeit verkauft werden können dem Umlaufvermögen des Unternehmens zugerechnet (Wertpapiere des Umlaufvermögens). Bei Wertpapieren, welche dem Unternehmen langfristig dienen sollen, spricht man von Wertpapieren des Anlagevermögens.
Buchung von Erlösen aus Wertpapier-Verkäufen
Wenn Wertpapiere verkauft werden, verringert sich zum einen das Umlaufvermögen. Mit einem Buchungssatz ist somit zu erfassen, dass es einen Abgang aus dem Umlaufvermögen gibt. Gleichzeitig wird der Betrag zugunsten der Position Bank verbucht
– Zum Beispiel:
Ein Unternehmen kauft Aktien im Wert von 3000,- € ein
Sonstige Wertpapiere 3000,00 EUR an Bank 3000,00 EUR
Im laufenden Jahr verkauft dieses Unternehmen diese Wertpapiere für 3300,00 EUR
Bank 3300,00 EUR an Erträge aus Abgang von Umlaufvermögen 3300,00 EUR
Abgang Umlaufvermögen 3000,00 EUR an Sonstige Wertpapiere 3000,00 EUR
Wenn die Verkäufe von Wertpapieren Verluste oder Gewinne erwirtschaften, müssen dementsprechend Korrektur-Buchungen erfolgen. Bei Verlusten im Vergleich zu den Anschaffungskosten müssen Abschreibungen auf Wertpapiere erfasst werden.
Beispiel:
Abschreibung Wertpapiere X,00 EUR an Wertpapiere X,00 EUR
Bei Gewinnen wird das Konto berücksichtigt, das für Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren gedacht ist. Außerdem muss auch immer eine Korrektur der Position im Umlaufvermögen erfolgen. Da An- und Verkäufe von Wertpapieren in der Regel über das Bankkonto erfolgen, ist das Konto Bank in der Buchhaltung das Gegenkonto für den Abgang im Umlaufvermögen.
Richtig Buchen unverzichtbar!
Bei Buchungen im Zusammenhang mit dem An- oder Verkauf von Wertpapieren ist also auch immer zu berücksichtigen, dass es Erträge oder Verluste aus dem Verkauf gibt, die entweder den Gewinn des Unternehmens mehren oder als Verlust abgeschrieben werden müssen. Auch zwischen Kurswert und Anschaffungskosten muss unbedingt differenziert werden. Zu buchen sind die Anschaffungskosten, also der Kurswert plus Gebühren und Provisionen.
Redaktion
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