Die Kosten für betrieblich veranlasste Anzeigenwerbungen können Sie zu 100 % als Betriebsausgabe abziehen.
Mit einer Anzeigenwerbung machen Sie auf Ihre Produkte und/oder Dienstleistungen aufmerksam. Ferner weisen Sie auf Sonderangebote und bestimmte Verkaufsveranstaltungen (z. B. verkaufsoffener Sonntag) hin. Anzeigen können Sie in Tageszeitungen, Fachzeitschriften oder sogar im Internet schalten.
Ihren betrieblich veranlassten Anzeigenaufwand müsen Sie durch Belege nachweisen. Deshlab immer auf die Vollständigkeit hrer Belegsammlung achten. Sollte Ihnen doch einmal ein Beleg verloren gehen, versuchen Sie einen Ersatzbeleg zu bekommen. Falls dies nicht möglich ist, hilft auch ein Eigenbeleg. Auf diesem halten Sie fest wo Sie die Anzeige geschaltet haben, wie hoch der Anzeigenpreis war und aus welchem Grund Sie die Anzeige geschaltet haben. Zum Bewies können Sie die Anzeige ausschneiden und dem Eigenbeleg beifügen und zusammen mit diesem aufbewahren.
Beispiel
Der Weinhändler Hermann Hader inseriert in der örtlichen Tageszeitung und preist seine derzeitigen Sonderangebote an. Der Anzeigenpreis beläuft sich auf 273,70 Euro (inkl. 19 % Umsatzsteuer) und wird per Banküberweisung bezahlt.
Buchungsvorschlag
SKR 03
Konto | Bezeichnung | Betrag/€ | Konto | Bezeichnung | Betrag/€ | |
4610 | Werbekosten | 230,00 | ||||
1576 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 43,70 | an | 1200 | Bank | 273,70 |
SKR 04
Konto | Bezeichnung | Betrag/€ | Konto | Bezeichnung | Betrag/€ | |
6600 | Werbekosten | 230,00 | ||||
1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 43,70 | an | 1800 | Bank | 273,70 |
Redaktion
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