Als Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen definiert, die entstehen, um einen Vermögensgegenstand von einem Dritten zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dabei werden in die Ermittlung nur diejenigen Kosten einbezogen, die dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Die Anschaffungskosten dienen als Ausgangswert für den Bilanzansatz von fremdbezogenen Gegenständen des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens.