Bezugskosten in der Buchhaltung

Beim Bezug von Waren oder Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffen entstehen Aufwendungen wie z. B. Eingangsfrachten, Verpackungskosten, Rollgelder, Speditionsgebühren oder Transportversicherungen. Diese Kosten werden als Bezugskosten bezeichnet und erhöhen als Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) die Anschaffungskosten der Waren und Stoffe. Buchhalterisch erfolgt die Erhöhung der Anschaffungskosten um die Bezugskosten durch Verwendung eines Unterkontos, das direkt auf das entsprechende Waren- bzw. Stoffkonto abgeschlossen wird. Wurde die Beschaffung der Vorratsgüter just-in-time gebucht, werden die Bezugskosten auf Unterkonten der jeweiligen Stoffaufwandskonten erfasst.