Lohnsteuer in der Buchhaltung

Eine besondere Form der Einkommenssteuer bei (nichtselbstständigen) Arbeitnehmern ist die Lohnsteuer. Als Grundlage der Lohnsteuer dient die Lohnsteuerkarte, die der Arbeitnehmer zu Beginn des Kalenderjahres oder des Dienstverhältnisses dem Arbeitgeber vorzulegen hat. Ihre Höhe wird auf Lohnabzugstabellen abgelesen und richtet sich nach der Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers und nach der Anzahl seiner Kinder. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuer für jeden Arbeitnehmer durch Abzug vom Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt) einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.