Die Gliederung der Konten folgt der Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, wie sie durch das HGB für große Kapitalgesellschaften vorgegeben werden. Die Zuordnung der Konten erfolgt nach der Struktur der Bilanz in Aktivkonten und Passivkonten sowie nach der Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung in Ertragskonten und Aufwandskonten. Nach dem Abschlussgliederungsprinzip ist der Industriekontenrahmen (IKR) aufgebaut, dem der DATEV–Kontenrahmen SKR04 entspricht.