Die Anlagenbuchführung dient zur Erfassung aller Gegenstände (Steuerrecht = Wirtschaftsgüter) des Anlagevermögens. Sie ist ein Teil des betrieblichen Rechnungswesens und ergänzt die Finanzbuchführung als auch die Betriebsbuchführung. Der Anlagenbuchführung kommt somit eine wesentliche Bedeutung innerhalb des Rechnungswesens zu.