Zum Anlagevermögen gehören die Gegenstände Ihres Unternehmens, die dazu bestimmt sind Ihrem Geschäftsbetrieb auf Dauer zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). Ob ein Wirtschaftsgut zum Anlagevermögen gehört ergibt sich aus seiner Zweckbestimmung.
Zum Anlagevermögen gehören unter anderem:
- Sachanlagen
- Finanzanlagen
- immaterielle Wirtschaftsgüter
Ferner untergliedert sich das Anlagevermögen in abnutzbares Anlagevermögen und nicht abnutzbares Anlagevermögen.
Zum abnutzbaren Anlagevermögen gehören zum Beispiel auf Dauer dem Betrieb gewidmete:
- Gebäude
- technische Anlagen und Maschinen
- Betirebs- und Geschäftsausstattung
Zum nicht abnutzbaren Anlagevermögen gehören zum Beispiel:
- Grund und Boden
- Beteiligungen
- andere Finanzanlagen