Als Disagio oder auch Damnum bezeichnet man den Unterschiedsbetrag um den der Rückzahlungsbetrag (Nennwert) eines Darlehens oder eines Wertpapiers höher ist als dessen Ausgabebetrag. Das Disagio ist als zusätzlicher Zins zu interpretieren, der neben dem nominellen Zins als Entgelt für die Kapitalüberlassung zu leisten ist.