Sämtliche Geschäftsvorfälle, die eine Änderung des Eigenkapitals bewirken und keine Entnahme oder Einlage darstellen, sind erfolgswirksam. Erfolgswirksamen Geschäftsvorfällen liegen Buchungen auf Erfolgskonten zugrunde, die sich über das Gewinn- und Verlustkonto auf das Eigenkapitalkonto und somit auf das Eigenkapital auswirken. Die Erfolgswirksamkeit kann positiv (Eigenkapitalmehrung) oder negativ (Eigenkapitalminderung) sein.