Erfolgsunwirksam sind alle Geschäftsvorfälle, die den Unternehmenserfolg nicht berühren. Dies ist stets der Fall, wenn in einem Buchungssatz ausschließlich Bestandskonten mit Ausnahme des Eigenkapitalkontos angesprochen werden. Sind hingegen auch Erfolgskonten betroffen, ist ein Geschäftsvorfall nur erfolgsneutral, wenn sich Aufwendungen und Erträge in gleicher Höhe gegenüberstehen.