Der Nettobetrag einer Rechnung ist der reine Stoffwert oder Erzeugniswert von bezogenen bzw. veräußerten Gütern. Zu diesem Betrag ist bei der Rechnungsstellung die Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Die Summe aus Nettobetrag und Umsatzsteuer ist der Bruttobetrag der Rechnung.