Entnimmt ein Unternehmer Geld, Waren, Erzeugnisse, Wertpapiere oder andere Vermögensgegenstände aus seinem Unternehmen, um diese privat zu nutzen, liegt eine Privatentnahme vor, die über das Konto Eigenverbrauch gebucht wird. Bei einer Privatentnahme findet eine Überführung von Unternehmensvermögen in das Privatvermögen des Unternehmers statt. Privatentnahmen mindern das Eigenkapital und werden auf dem Privatkonto des Unternehmers im Soll gebucht.