Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Bilanzpositionen, die der periodengerechten Verrechnung von Vermögensänderungen dienen. Rechnungsabgrenzungsposten gelten nicht als Vermögensgegenstände oder Schulden. Grundsätzlich wird eine Differenzierung der Rechnungsabgrenzungsposten in antizipative und transitorische Posten vorgenommen. Die antizipativen Posten betreffen Erträge und Aufwendungen, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Einnahmen bzw. Ausgaben führen. Diese Sachverhalte werden in der Buchführung nicht als Rechnungsabgrenzungsposten, sondern als sonstige Vermögensgegenstände (Forderungen) und sonstige Verbindlichkeiten berücksichtigt.