Rabatte sind preisliche Nachlässe, die ein Lieferant seinem Kunden unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar beim Kauf gewährt. Die Einräumung eines Rabattes kann z.B. auf der Abnahme größerer Mengen beruhen. Rabatte werden als Verringerung des Kaufpreises bereits beim Abschluss eines Handelsgeschäftes gewährt und führen daher zu geringeren Anschaffungskosten. Da Rabatte unmittelbar die Anschaffungskosten beim Bezug von Gütern bzw. den Verkaufspreis veräußerter Erzeugnisse oder Waren mindern, sind sie buchhalterisch nicht zu berücksichtigen.