In Zeiten der Digitalisierung liegt es nahe, dass auch Spendenquittungen via E-Mail etc. verschickt werden. Allerdings gab es in dieser Hinsicht in der Vergangenheit durchaus rechtliche Probleme. Die Möglichkeit diese steuerlich abzusetzen wurde verwehrt.
Nun hat das Bundesministerium der Finanzen erklärt, dass eine Spendenquittung per PDF unter bestimmten Voraussetzungen akzeptiert wird. m BMF-Schreiben vom 06. Februar 2017 gehen die genauen Bestimmungen hervor.
Wichtig
- Wichtig ist es diesen Vorgang vorab beim Finanzamt anzumelden. Eine digitale Quittierung kann nur erfolgen, wenn der Spendenempfänger das zuständige Finanzamt über das Verfahren zur maschinellen Erstellung von Zuwendungsbestätigungen gemäß R 10b.1 Abs. 4 Einkommensteuerrichtlinien (EStR) informiert hat.
- Die Zuwendung muss in Form von Geld erfolgen, Sachspenden sind ausgeschlossen. Zu den finanziellen Zuwendungen zählen u.a. Mitgliedsbeiträge und Spenden an gemeinnützige Vereine und Organisationen
- Die Spendenquittung muss als schreibgeschützte Datei erstellt werden
- Selbstverständlich muss die Bestätigung dem amtlichen Vordruck entsprechen. Hinsichtlich der Form der Quittung gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Papiervariante
- Der Hinweis zur Vorlage beim Finanzamt darf nicht fehlen
- Die digitale Quittung muss unterschrieben sein. Eine eingescannte und aufgedruckte Unterschrift ist rechtens und wird akzeptiert.
- Es muss eine Verknüpfung zwischen der Buchung der Zahlung und dem Erstellen der Bestätigung bestehen.
- Es muss gewährleistet sein, dass kein unbefugter Dritter auf das Verfahren zugreifen kann.
PDF Quittung
Das Bundesfinanzministerium geht mit der Zeit und ermöglicht die Spendenquittung per PDF zu versenden. Wer sich dabei an die Vorgaben hält hat die Möglichkeit unkompliziert und schnell die entsprechenden Quittungen digital zu versenden u.a. via E-Mail. Eine persönliche Übergabe der Papierform ist nicht mehr notwendig um die Akzeptanz beim Finanzamt zu gewährleisten. Dadurch wird es noch unkomplizierter entsprechende Spendenquittungen zu erhalten.
Redakteur
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