Umsatzsteuer in der Buchhaltung

Umgangssprachlich wird die Umsatzsteuer auch als Mehrwertsteuer bezeichnet. In der Bundesrepublik unterliegen Lieferungen und sonstige Leistungen eines Unternehmers der Umsatzsteuer. Von ihrer Konzeption her belastet die Umsatzsteuer nur den privaten Endverbraucher der Leistungen. Für das Unternehmen stellt die Umsatzsteuer im externen Rechnungswesen einen durchlaufenden Posten ohne Aufwandscharakter dar. Generell ist für Geschäftsvorfälle, bei denen Umsatzsteuer anfällt, zwischen der Geschäftsseite eines Unternehmers und seiner Absatzseite zu unterscheiden. Grundsätzlich unterliegen sämtliche Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer tätigt, der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer steht dem Finanzamt