Die Abschreibungsmethode bestimmt die Regeln, nach denen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes verteilt werden sollen. Grundsätzlich wird zwischen linearer Abschreibungsmethode und degressiver Abschreibungsmethode unterschieden.
Bei der linearen Abschreibungsmethode erfolgt die gleichmäßige Verteilung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes. Der Abschreibungsbetrag ergibt sich aus der Division der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mit der Anzahl der Nutzungsjahre. Es ergeben sich konstante Abschreibungsbeträge, so daß sich der Buchwert des abgeschriebenen Vermögensgegenstandes gleichmäßig verringert.
Die degressive Abschreibungsmethode ist eine weitere Methode der planmäßigen Abschreibung. Sie ist dadurch gekennzeichnet, daß in den ersten Nutzungsjahren höhere Abschreibungsbeträge als in den späteren Jahren anfallen. Bei der geometrisch-degressiven Methode, als gebräuchlichste Form der degressiven Abschreibung, wird ein fester Abschreibungssatz (in %) auf den Buchwert des Vermögensgegenstandes angewendet. Es ergeben sich jährlich fallende Abschreibungsbeträge, weil der Buchwert im Zeitablauf sinkt.
Wichtig bei der Abschreibung in der Buchhaltung: Anlagegüter die ab 2008 neu angeschafft werden, sind grundsätzlich linear abzuschreiben. Nur Anlagegüter die vor dem 01.01.2008 angeschafft oder hergestellt wurden dürfen weiterhin degressiv abgeschrieben werden.