Als Einnahme bezeichnet man die Erhöhung des Geldvermögens, das aus Zahlungsmitteln und aus Forderungen abzüglich Verbindlichkeiten besteht. Die Einnahme wirkt sich als Zunahme des Geldvermögens aus. Damit ist nicht notwendigerweise ein tatsächlicher Zufluss von liquiden Mitteln (=Einzahlung) verbunden.