Als Fremdkapital werden die in der Bilanz ausgewiesenen Schulden des Unternehmens gegenüber Dritten bezeichnet, die rechtlich entstanden oder wirtschaftlich verursacht sind. Dazu gehören die Verbindlichkeiten und die Rückstellungen. Sieht man von den Rechnungsabgrenzungsposten ab, ergibt sich das Fremdkapital als Differenz zwischen Vermögen und Eigenkapital. Das Fremdkapital bildet zusammen mit dem Eigenkapital und den passiven Rechnungsabgrenzungsposten die Passivseite der Bilanz. Der Begriff des Fremdkapitals ist gleichbedeutend mit dem Begriff der Schulden. Fremdkapital dient der Finanzierung des Unternehmensvermögens. Im Gegensatz zur Finanzierung mit Eigenkapital ist der Fremdkapitalgeber nicht am Unternehmen beteiligt. Er ist ein Gläubiger des Unternehmens, der einen Anspruch auf Kapitalrückzahlungen (Tilgung) und auf eine angemessene Verzinsung des überlassenen Kapitals hat.