Eine Bilanzveränderung bei der durch einen Geschäftsvorfall nur Positionen auf der Passivseite der Bilanz (rechte Seite) verändert werden heißt Passivtausch. Bei gleich bleibender Bilanzsumme nimmt (nehmen) ein (mehrere) Passivposten ab. Zugleich nimmt (nehmen) ein (mehrere) Passivposten zu (z.B. Umwandlung eines kurzfristigen Darlehens in ein langfristiges Darlehen).