Wertberichtigung in der Buchhaltung

Die Wertberichtigung ist ein Korrekturposten, der einzelne (= Einzelwertberichtigung) oder allgemeine (= Pauschalwertberichtigung) Risiken und Wertminderungen von Vermögenspositionen in der Bilanz berücksichtigt, ohne dass der Wertansatz der Bilanzposition unmittelbar geändert wird. Die Wertberichtigung, die vom Bilanzwert offen abgesetzt werden kann oder einen passivischen Korrekturposten darstellt, wird auch als indirekte Abschreibung oder als Delkredere-Wertberichtigung bezeichnet. Indirekte Abschreibungen auf Vermögensgegenstände sind bei Kapitalgesellschaften nicht zulässig, so dass hier Wertminderungen nur durch direkte Abschreibungen berücksichtigt werden können. In der Buchführung besitzen Wertberichtigungen vor allem bei der Bewertung von Forderungen in Form der Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Bedeutung.