Im Rahmen des Rechnungswesens nimmt die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) mehrere wichtige Rollen ein. Nicht nur ist die KLR ein wesentliches Instrument, um die Kostensituation des eigenen Unternehmens darzustellen, sondern sie ist auch eine wesentliche Planungshilfe bei kurzfristigen betriebswirtschaftlichen Entscheidungen. Somit sind die Informationen aus der KLR als Entscheidungsgrundlage auch an dieser Stelle in ihrer Wichtigkeit nicht zu unterschätzen.
Die Rolle der Kosten- und Leistungsrechnung im Rechnungswesen
Das betriebswirtschaftliche Rechnungswesen setzt sich aus dem internen und externen Rechnungswesen zusammen. Das externe Rechnungswesen beinhaltet die Buchhaltung und den darauf aufbauende Jahresabschluss, die vor allem an externe Adressaten gerichtet sind. Das interne Rechnungswesen entspricht der Kosten- und Leistungsrechnung und ist als wesentliches unternehmensinterne Controllinginstrument gedacht. Grundlage dafür bildet auch hier die Buchhaltung.
Neben der Kosten- und Leistungsrechnung lässt sich auch der Bereich Finanzierung und Investitionen zum internen Rechnungswesen zählen. Sowohl die Finanzrechnung als auch die Investitionsrechnung haben einen langfristigen Planungshorizont, während die Kosten- und Leistungsrechnung einen eher kurzfristigen Charakter hat. Die jeweiligen Rechnungen zusammen bilden dann die Informationsgrundlage für unternehmerische Entscheidungen in der kurzen und langen Frist und beschreiben die gegenseitigen Bezüge der Finanzierung, Investition und der KLR.
Zusammenspiel langfristiger und kurzfristiger Planungshilfen
Die betriebswirtschaftlichen Aufgaben sind vielfältig und erfordern diverse Planungen und Kontrollmechanismen. Die Finanzrechnung trägt unter anderem dazu bei, eine optimale Finanzierungsstruktur zu finden und die Finanzierungsalternativen aufeinander abzustimmen. Die Investitionsrechnung zeigt die Vorteilhaftigkeit von Investitionen oder Desinvestitionen auf und beschreibt langfristige Kapazitätsveränderungen. Aus beiden Bereichen folgt dann unter anderem die langfristige Unternehmensentwicklung mit Personalplanung, Kapitalplanung, Produktionsplanung und Absatzplanung.
Eingebettet in die langfristige Planung sind dann die kurzfristigen Planungen, die vor allem Abweichungen von den langfristigen Zielen behandeln und kurzfristige Folgen bei Kapazitätsengpässen oder Kapazitätsüberhängen abmildern sollen. Kurzfristig sind die Kapazitäten nämlich fixiert. Kurzfristige Kapazitätserweiterungen widersprechen in der Regel den langfristigen Planungen aus der Finanzierungs- und Investitionsrechnung. Vielmehr geht es darum, durch kurzfristige Entscheidungen Schwankungen um die langfristige Entwicklung möglichst klein zu halten.
Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung
Allgemein lässt sich somit die Aufgabe der KLR als Planungshilfe wie folgt umschreiben: Die KLR soll die kurzfristigen negativen Auswirkung von einer Produktion abweichend von den geplanten (kurzfristigen) Kapazitäten minimieren. Das bedeutet, dass die erhöhten Kosten bei Kapazitätsengpässen oder die ausbleibende Umsätze und Leerkosten bei nicht ausgeschöpften Kapazitäten möglichst klein gehalten werden sollen. Nur so sind die Störungen um die langfristige Entwicklung minimiert.
Dafür ermittelt die KLR das Betriebsergebnis aus Erlösen abzüglich Kosten je Betrachtungsperiode. Das Betriebsergebnis ist vereinfacht der buchhalterische Gewinn ohne betriebsfremde Erträge und Aufwendungen. Weiterhin wird die KLR zur Wirtschaftlichkeitskontrolle herangezogen. Beides erlaubt dann beispielsweise einen einfachen Soll-Ist-Vergleich, aus denen dann Problemstellungen für die kurzfristige betriebswirtschaftliche Planung folgen.
Weiterhin folgt dann, dass aus den Zahlen der KLR eine kurzfristige Produktions- und Absatzplanung erstellt werden kann. Die KLR liefert somit Antworten auf Fragen zu kurzfristigen Planungsänderungen vor allem in den Bereichen Produktion und Absatz. So können kurzfristige Schwankungen bei Kosten, Erlösen und Abweichungen von den Kapazitäten möglichst klein gehalten werden.
Typische Fragen für die KLR als Planungshilfe
Diese kurzfristige Sicht der KLR bietet somit eine Entscheidungsgrundlage auch für einzelne Fragen zum Absatz oder zur Produktion. Daraus lassen sich typische Fragestellungen herleiten, mit denen man es in der betriebswirtschaftlichen Praxis zu tun hat, und für die die Daten aus der KLR eine Entscheidungsgrundlage liefern.
Preisuntergrenzen
Eine erste Fragestellung betrifft das Thema Preisuntergrenze. Hier steht zum Beispiel die Frage im Raum, ob ein Auftrag für einen vorgegebenen Preis angenommen werden soll oder nicht. Langfristig muss der Preis mindestens den langfristigen Stückkosten entsprechen, da hier eine Produktion unter vollen Kapazitäten unterstellt wird.
Eine kurzfristige Preisuntergrenze ist ein Preis, der mindestens die durch den Auftrag erwartbaren zusätzlichen Kosten deckt – somit ein Preis, der mindestens die kurzfristigen variablen Stückkosten deckt. So werden gegebene Kapazitäten besser ausgeschöpft und es wird ein positiver Beitrag zum Betriebsergebnis geleistet.
Beispiel: Ein Unternehmen hat die Produktionskapazitäten aktuell nicht ausgeschöpft und kann nun einen Auftrag annehmen, der Erlöse von 10 Euro pro Stück generiert. Für diesen Auftrag kostet jede produzierte Einheit 9 Euro pro Stück. Der Auftrag würde angenommen werden, denn es verbleibt ein positiver Beitrag zum Betriebsergebnis von 1 Euro pro Stück.
Optimales Produktionsverfahren
Eine weitere Fragestellung dreht sich um das optimale Produktionsverfahren, dass für einen kurzfristigen Auftrag ausgewählt werden sollte. Gibt es mehrere Möglichkeiten, einen Auftrag auszuführen beziehungsweise zu produzieren, kann mithilfe der KLR das dafür optimale Produktionsverfahren identifiziert werden.
Das optimale Produktionsverfahren bedeutet hier, unter eventuellen zusätzlichen Restriktionen wie beispielsweise eine zeitliche Frist oder eine Mindestqualität, das kostengünstigste Produktionsverfahren zu auszuwählen. Das lässt sich auch übertragen auf Dienstleistungen, die ein Unternehmen anbietet – somit produziert.
Beispiel: Für den angenommen Auftrag kann die Fertigungsstraße A mit mehr Personal genutzt werden oder die Fertigungsstraße B mit größerer Automatisierung. Verfahren A ist günstiger trotz mehr Personal, weil Verfahren B zu hohe Umrüstzeiten der Maschinen bei dem Auftrag erfordert. Somit wird Verfahren A gewählt.
Eigenleistung oder Fremdbezug
Die nächste Fragestellung ist ähnlich zu der vorherigen. Denn die KLR gibt auch Auskunft darüber, ob für die Abwicklung eines Auftrags zu einem bestimmten Erlös die Leistung ganz oder teilweise selbst erstellt oder ganz oder teilweise durch Fremdbezug erfüllt werden sollte (make or buy). Die Frage nach Eigenerstellung oder Fremdbezug beantworten die Daten der KLR.
Beispiel: Ein aktueller Auftrag erfordert die Erstellung einer neuen Software. Unter den aktuellen Umständen ist es kostengünstiger, wenn ein externer Spezialist zur Erstellung der Software beim Kunden eingesetzt wird. Somit findet eine Art Fremdbezug statt.
Optimales Produktionsprogramm
Auch die letzte Fragestellung bringt die vorherigen Themen zusammen. Denn beim Thema optimales Produktionsprogramm hilft die KLR dabei, die Aufträge zu identifizieren, die bei Produktionsengpässen angenommen oder zuerst produziert werden sollten. Hier werden Rangfolgen der Aufträge unter Engpässen wie zeitliche Fristen und den gegebenen Produktionsmöglichkeiten festgelegt.
Aus Sicht des Unternehmens stehen natürlich die lukrativsten Aufträge an oberster Stelle, somit die Aufträge die pro Stück am meisten zum Betriebsergebnis beitragen. So kann zum Beispiel bei freien Kapazitäten von 100 produzierbaren Einheiten ein Auftrag mit 60 Einheiten zu 5 Euro das Stück weniger lukrativ sein als zwei Aufträge mit jeweils 40 Einheiten zu 4 Euro das Stück (wenn die Produktionskosten entsprechend ähnlich sind). Ein Auftrag mit 110 Einheiten zu 6 Euro das Stück kann hingegen dann nicht angenommen werden.
Redaktion
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