Betriebswirtschaftliche Kennzahlen sind ein wichtiges Instrument der Unternehmenssteuerung und ein wesentliches Argument, um Kreditgeber oder Investoren zu überzeugen. Zudem sind diese Zahlen wesentlicher Bestandteil in der Außendarstellung Ihres Unternehmens. Neben den Bilanzkennzahlen sind hierbei weitere Kennzahlen für Sie und Ihr Unternehmen wichtig. Ein Beispiel sind die Kennzahlen zur Rentabilität Ihres Unternehmens. Wie auch die Bilanzkennzahlen wird die Rentabilität aus den Zahlen der Buchhaltung ermittelt. Neben der Bilanz sind für die Rentabilität aber auch die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung entscheidend.
Grundsätzliche Aussage der Rentabilität
Die Rentabilität ist ein Maßstab der Ertragskraft Ihres Unternehmens. Die absolute Höhe des Gewinns gibt nur eine begrenzte Aussagekraft zum Unternehmenserfolg. Vielmehr ist das Verhältnis des Gewinns zum eingesetzten Kapital (Eigenkapital oder Gesamtkapital) oder zum Umsatz eine stärkere Information zur Ertragskraft. Genau das beschreiben die Kennzahlen der Rentabilität. Allgemein wird unterschieden zwischen der Rentabilität des Eigenkapitals, der Rentabilität des Gesamtkapitals sowie der Rentabilität des Umsatzes.
Anpassungsrechnungen zum Gewinn
Für eine sinnvolle Aussage zur Rentabilität und aus Gründen der Vergleichbarkeit zwischen den Geschäftsjahren und zu anderen Unternehmen muss der buchhalterische Gewinn aus der Gewinn- und Verlustrechnung um bestimmte Punkte bereinigt werden. Alle Erträge und Aufwendungen, die einen einmaligen Charakter haben, werden aus dem Gewinn wieder herausgerechnet. Diese sind meist bereits unter den Posten außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen aufgeführt. Beispiele nicht betriebliche Erträge aus Finanzgeschäften und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen.
Bei Personengesellschaften und Selbstständigen ist es zudem sinnvoll, den Unternehmerlohn vom Gewinn abzuziehen. Nach der Gewinnermittlung wird gemäß des Gesellschaftsvertrags an einen oder mehrere Gesellschafter Unternehmerlohn ausgeschüttet oder bei Einzelunternehmern nach eigenem Ermessen. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften ist das Gehalt des Geschäftsführers somit nicht als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Aus Gründen der Vergleichbarkeit sollte somit der Unternehmerlohn ebenfalls von der Gewinngröße abgezogen werden, sofern noch nicht berücksichtigt. Es ergibt sich der Bereinigte Jahresgewinn (Alternativen: operativer Gewinn oder EBIT).
Die Rentabilität des Eigenkapitals
Bei der Rentabilität des Eigenkapitals – auch Unternehmerrentabilität genannt – wird der Bereinigte Jahresgewinn ins Verhältnis zum Eigenkapital gesetzt. Die Zahl des Eigenkapitals ergibt sich dabei als das über das Geschäftsjahr durchschnittlich eingesetzte Eigenkapital. Das bestimmt sich einfach als der Mittelwert zwischen Eigenkapital zu Anfang des Geschäftsjahres und zum Ende des Jahres.
Beispiel: Das durchschnittlich eingesetzte Eigenkapital des Jahres beträgt 100.000 Euro. Der Bereinigte Jahresgewinn beträgt 25.000 Euro. Damit ergibt sich die Eigenkapitalrentabilität als 25.000 / 100.000 * 100% = 25%.
Im Vergleich zum Vorjahr oder den Vorjahren und zur Branche kann so eingeschätzt werden, wie rentabel das betrachtete Unternehmen ist. Aber auch die Rentabilität selbst sagt etwas aus. Wird von der errechneten Rentabilität des Eigenkapitals die landesübliche Verzinsung (bspw. 4%) abgezogen, dann ergibt sich die Risikoprämie des Unternehmers (Wagnisprämie). Die Eigenkapitalrentabilität sollte über die Alternative der Festverzinsung einer Finanzanlage hinaus auch eine branchenübliche Risikoprämie erreichen.
Die Rentabilität des Gesamtkapitals
Für die Rentabilität des Gesamtkapitals – auch Unternehmungsrentabilität genannt – wird zum Bereinigten Jahresgewinn noch die Fremdkapitalzinsen hinzuaddiert und die Summe ins Verhältnis zum (durchschnittlich eingesetzten) Gesamtkapital gesetzt. Hintergrund ist, dass mit dem (investierten) Eigenkapital und Fremdkapital gewirtschaftet wird und der Gewinn nicht nur das eingesetzte eigene Kapital des Unternehmers zurückführen soll, sondern auch die Fremdkapitalzinsen finanziert werden müssen.
Beispiel: Der Bereinigte Jahresgewinn beträgt 25.000 Euro, die Fremdkapitalzinsen betragen im Geschäftsjahr 5.000 Euro. Zu den 100.000 Euro Eigenkapital kommen weitere 100.000 Euro Fremdkapital. Damit ergibt sich das Gesamtkapital mit 200.000 Euro. Für die Gesamtkapitalrentabilität gilt dann: (25.000 + 5.000) / 200.000 * 100% = 15%.
Neben dem Vergleich über die Jahre und innerhalb der Branche besitzt die Rentabilität des Gesamtkapitals vor allem im Zusammenhang mit der Rentabilität des Eigenkapitals auch eine eigene Aussagekraft. Aus der Gesamtkapitalrentabilität lässt sich schließen, ob die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals – um Investitionen zu tätigen – wirtschaftlich ist. Wenn der Fremdkapitalzins für neue Kredite unterhalb der Gesamtkapitalrentabilität liegt, ist zusätzliches Fremdkapital lohnenswert.
Der Leverage-Effekt
Wenn die neue Fremdkapitalaufnahme lohnenswert ist, wirkt das auch positiv auf die Rentabilität des Eigenkapitals. Die weitere Aufnahme von Fremdkapital erhöht dann die Eigenkapitalrentabilität. Der Unternehmer erhält aus seinem Eigenkapital eine höhere Rendite. Dieser Zusammenhang ist als Leverage-Effekt (Hebelwirkung) bekannt.
Beispiel: Es gelten die Zahlen aus den Beispielen zuvor. Die Eigenkapitalrentabilität ist somit 25% und die Gesamtkapitalrentabilität 15%. Der Fremdkapitalzins beträgt 5%. Alternative Berechnung der Eigenkapitalrentabilität: 15% von 200.000 Euro ist 30.000 Euro abzgl. Zinsen, 5% von 100.000 Euro ist 5.000 Euro, ergibt 25.000 Euro Bereinigter Gewinn. 25.000 Euro zu 100.000 Euro Eigenkapital ergeben die genannten 25% Eigenkapitalrentabilität.
Nun werden weitere 20.000 Euro Fremdkapital aufgenommen. Das Gesamtkapital beträgt jetzt 220.000 Euro. Die neue Eigenkapitalrentabilität ergibt sich als: 15% von 220.000 Euro ist 33.000 Euro abzgl. Zinsen, 5% von 120.000 Euro ist 6.000 Euro, ergibt 27.000 Euro Bereinigter Gewinn. 27.000 Euro zu 100.000 Euro Eigenkapital ergibt eine Eigenkapitalrentabilität von 27%. Hier wird die Hebelwirkung deutlich: Günstiges Fremdkapital wird eingesetzt und kann rentabel investiert werden, sodass eine überproportionale Gewinnsteigerung möglich ist.
Jedoch sollten Sie stets beim Leverage-Effekt weitere Überlegungen einfließen lassen. Zum einen verändern Sie natürlich mit der zusätzlichen Fremdkapitalaufnahme die Bilanzkennzahlen. Vor allem der Verschuldungsgrad erhöht sich und das allgemeine Unternehmensrisiko steigt. Letzteres ist auch ein wesentlicher Punkt, warum ein Unternehmen neue Kredite in der Regel nur immer teurer erhält – der Risikozuschlag der Banken wird entsprechend nach oben angepasst.
Die Rentabilität des Umsatzes
Nicht zuletzt ist es möglich, den Bereinigten Jahresgewinn auch ins Verhältnis zum Umsatz zu setzen. Hier spricht man dann von der Rentabilität des Umsatzes oder auch der Umsatzverdienstrate. Sie gibt an, wie viel Gewinn aus den Umsätzen generiert werden konnte und beschreibt die tatsächliche Gewinnspanne. Auch diese Größe eignet sich für den Vergleich zwischen den Geschäftsjahren oder zu anderen Unternehmen, um die eigene Ertragskraft zu beurteilen.
Redaktion
Neueste Artikel von Redaktion (alle ansehen)
- Bedeutung von vermögenswirksamen Leistungen für Arbeitgeber - 23. April 2024
- GoBD Update 2019: Neuregelungen für die elektronische Buchhaltung - 10. Januar 2020
- Die Ergebnistabelle als Ausdruck der Abgrenzungsrechnung - 13. September 2019