Bilanzpolitik

Als Unternehmer haben Sie für Ihr Unternehmen die betriebswirtschaftliche Verantwortung. Eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für Sie liefert die Buchhaltung. Zu Ihrem Verantwortungsbereich zählt auch die Erstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), aus dem die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens ersichtlich wird. Diese Informationen sind nicht nur für Ihre Entscheidungen relevant, sondern auch für externe Adressaten.

Was ist Bilanzpolitik?

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind Sie an gesetzliche Bestimmungen gebunden. Zwar soll die Bilanz und GuV ein tatsächliches Abbild des Unternehmens widerspiegeln, jedoch führen beispielsweise das dominante Vorsichtsprinzip und der fehlende Zukunftsbezug zu einer mehr oder minder verzerrten Darstellung. Somit ergibt sich zwangsläufig ein Unterschied zwischen tatsächlichem und ausgewiesenem Vermögen und Unternehmenserfolg.

Darüber hinaus gibt es handels- und steuerrechtliche Gestaltungsspielräume beim Jahresabschluss. Diese Spielräume lassen sich nutzen, um bei der Erstellung des Jahresabschlusses unternehmenspolitische Ziele beispielsweise beim Erfolgsausweis oder der Schuldenbewertung einzubringen. Solche Maßnahmen werden als Bilanzpolitik bezeichnet. Wie groß diese legalen Gestaltungsmöglichkeiten sind, hängt unter anderem von der Rechtsform des Unternehmens und der Unternehmensgröße ab, und damit auch, wie umfangreich rechtliche Erleichterungen und Verschärfungen greifen.

Ziele der Bilanzpolitik

Allgemein ist das oberste Unternehmensziel die langfristige Gewinnmaximierung (nach Steuern). Das werden Sie sicherlich auch mit Ihrem Unternehmen anstreben, da dieses Ziel auch Ihren langfristigen Lebensunterhalt sichert. Die bilanzpolitischen Ziele lassen sich demnach dem obersten Unternehmensziel unterordnen. Sie lassen sich in die Teilziele Stärkung des Eigenkapitals, Stärkung der Liquidität und Steuerminimierung einteilen. Bei Aktiengesellschaften ist die Dividendenkontinuität noch eine relevante Größe. Weiterhin sind bilanzpolitische Maßnahmen zur Imagepflege des Unternehmens einsetzbar.

Stärkung des Eigenkapitals

Eine solide Eigenkapitalbasis zu schaffen, dient zuerst der Risikovorsorge. In erfolgreichen und damit ertragsreichen Jahren sollten Sie Ihrem Unternehmen nicht den Gewinn entziehen, sondern vielmehr Gewinnthesaurierung betreiben. Sie schaffen so Rücklagen für verlustreiche Geschäftsjahre und damit ein höheres Auffangpotential, beispielsweise durch ein länger anhaltendes konjunkturelles Tief zu kommen. Damit steigen nicht nur die Sicherheiten der Unternehmenseigner, sondern es sinkt auch das Ausfallrisiko bei den Gläubigern und Kreditgebern des Unternehmens.

Gewinnthesaurierung hat zudem den Effekt der Substanzerhaltung. Vermögen und Kapital sind mit historischen Werten bewertet, der Gewinn als Eigenkapitalzuwachs ist somit nicht inflationsbereinigt. Bei steigendem Preisniveau würde das Herausziehen des Gewinns so automatisch zu einem Substanzverlust des Unternehmens führen. Weiterhin steht die Gewinnthesaurierung für die Selbstfinanzierungsmöglichkeit des Unternehmens. Das macht Ihr Unternehmen weniger abhängig von einer Außenfinanzierung über den Kapitalmarkt und erhöht gleichzeitig die Bonität (Kreditwürdigkeit). Sollte eine Fremdfinanzierung notwendig sein, sind so bessere Kreditkonditionen möglich.

Stärkung der Liquidität

Die Liquidität ist eine weitere wichtige Kennzahl für die Bonität des Unternehmens sowie für die Sicherheit Ihrer Geschäftspartner und Mitarbeiter. Ein Unternehmen mit nicht ausreichender Liquidität rutscht unmittelbar in die Zahlungsunfähigkeit und damit in die Insolvenz. Hierfür spielt die Selbstfinanzierungskraft ebenfalls eine gewichtige Rolle. Vermögenpositionen (vorzeitig) zu veräußern, schafft ebenfalls Liquidität.

Steuerminimierung

Die steuerliche Belastung des Unternehmens, aber auch Ihre persönliche Steuerbelastung durch Ihre Einkünfte, sollen über einen bestimmten, mehrjährigen Planungshorizont minimiert werden. Dafür werden Steuerersparnisse realisiert und Steuerzahlungen zeitlich verschoben, sodass der Steuerbarwert für den Planungszeitraum minimal wird.

Die Gewerbesteuer und die Körperschaftsteuer unterliegen einem proportionalen Tarif. Der Steueranteil pro einem Euro Gewinn bleibt somit gleich. In diesem Fall ist es somit steuerminimal, Gewinnbestandteile in die Zukunft zu verlagern. Die erst später realisierte Steuerschuld wirkt zunächst wie ein zinsloser Kredit. Sind Steuererhöhungen oder Steuersenkungen zu erwarten, werden die Gewinnbestandteile entsprechend – soweit gesetzlich möglich – vor- oder zurückverlagert.

In Bezug auf Ihre persönliche Steuerbelastung ist ein möglichst gleichmäßiger Gewinnausweis über die Jahre sinnvoll. Ihre Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit unterliegen der progressiven Einkommensteuer. Mit steigenden Einkünften steigt die Steuerbelastung überproportional stark. Bei gleicher Summe der Einkünfte über die Jahre führen gleichmäßige Einkünfte zu einer geringeren Steuerbelastung als schwankende.

Dividendenkontinuität

Dividendenkontinuität meint eine gleichmäßige Dividendenzahlung über die Jahre. Dafür müssen in ertragsschwachen Jahren Rücklagen aufgelöst und in ertragsstarken Jahren Rücklagen gebildet werden. Entsprechende Gewinnthesaurierung ist somit auch hier wichtig. Dieses Ziel ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn die Anteilseigner mehrheitlich ihre Anteile als langfristige Anlage sehen.

Imagepflege

Für Unternehmen ist ein gutes Image eine wichtige betriebswirtschaftliche Größe. In Bezug auf die Bilanzpolitik bedeutet das die Frage, ob gegen oder im Interesse der Bilanzadressaten Informationen des Jahresabschlusses gestaltet werden sollen. Gute Zahlen für eine bessere Bonität stellt Gläubiger schneller zufrieden, schlechte Zahlen reduzieren Steuerbelastungen. Das Unternehmen hat bei seiner Publizitätspolitik somit die Wahl, den Jahresabschluss eher optimistisch, eher pessimistisch oder realistisch zu gestalten.

Adressatenfeindliche Bilanzpolitik gegenüber den Finanzbehörden ist – sofern im rechtlich legalen Rahmen – kein Problem. Ein solcher Ansatz gegenüber Gläubigern und anderen Adressaten ist aber durchaus riskant. Der vermeintlich gute Eindruck kann später, wenn ein zu optimistischer oder pessimistischer Ansatz gewählt wurde, in Vertrauensverlust umschlagen.

Maßnahmen der Bilanzpolitik

Steht die bilanzpolitische Ausrichtung, müssen nun die Maßnahmen getroffen werden, die den Zielen entsprechen. Die Maßnahmen lassen sich zeitlich einordnen. Zuerst müssen die Geschäftsfälle innerhalb des Jahres so behandelt werden, wie es dem bilanzpolitischen Wunsch entspricht. Dann ist der Jahresabschluss so zu erstellen, wie es bilanzpolitisch gewünscht ist. Schließlich ist der Gewinn so zu verwenden, wie es der Bilanzpolitik entspricht.

Vor dem Jahresabschluss

In den ersten Bereich fällt beispielsweise die Wahl des Bilanzstichtages. Für gewöhnlich wird als Geschäftsjahr das Kalenderjahr festgesetzt, aber es sind auch andere Bilanzstichtage möglich. Bei saisonalen Schwankungen kann ein abweichender Bilanzstichtag sinnvoll sein. Wird beispielsweise durchgängig produziert und im Sommerhalbjahr wird überwiegend verkauft, führt ein Bilanzstichtag zu Ende erstes Quartal zu Möglichkeiten beim Ertragsausweis (Bewertungsspielraum bei den hohen Vorräten), ein Bilanzstichtag zu Ende drittes Quartal zu höherer Liquidität (hoher Zahlungsmittelzufluss).

Weitere Beispiele für bilanzpolitische Maßnahmen vor Bilanzerstellung sind Forderungsabtretungen, Einführen von Anzahlungen, Beteiligungsveräußerungen oder Leasing statt Kauf für eine höhere Liquidität und (zum Teil) einem höheren Erfolgsausweise sowie vorgezogene Ersatzinvestitionen, vorgezogene Instandhaltungen oder Bilden von Rückstellungen für einen niedrigeren Erfolgsausweis.

Mit dem Jahresabschluss

Vermögen und Schulden unterliegen in der Regel einer Aktivierungspflicht. Allerdings gibt es für bestimmte Situationen auch Wahlrechte. Diese Wahlrechte lassen sich bilanzpolitisch nutzen, indem ein Aktivierungswahlrecht wahrgenommen und ein Passivierungswahlrecht nicht wahrgenommen wird, wenn ein höherer Erfolg ausgewiesen werden soll und vice versa. Allerdings gibt es nur sehr eingeschränkte Wahlrechte.

Bei der Bewertung von Vermögen und Schulden sowie den Abschreibungen bestehen bessere Möglichkeiten, bilanzpolitische Maßnahmen durchzuführen. Bewertungswahlrechte bestehen beispielsweise bei den Vorräten, fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Pensionsrückstellungen. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen erlauben gegebenenfalls eine Wahl bei der Abschreibungsmethode. Ein Abschreibungswahlrecht existiert auch bei vorübergehenden Wertminderungen von Finanzanlagen.

Nicht zuletzt müssen Unsicherheiten in der Zukunft unter Umständen ebenfalls im Jahresabschluss berücksichtigt werden. Hier bestehen ebenfalls Spielräume für einen optimistischen oder pessimistischen Ansatz. Ein Beispiel sind Rückstellungen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet werden. Vernünftig ist ein nicht konkretisierter Begriff.

Gewinnverwendung

Das Beispiel der Gewinnthesaurierung und ihrer Rolle wurde bereits ausführlich beschrieben. Das obige Beispiel der Rückstellungen kann hier ebenfalls angeführt werden. Sind Rückstellungen zu hoch bewertet, werden diese bei ihrer Auflösung erfolgswirksam. Das Bilden und Auflösen von Rückstellungen kann somit für einen gleichmäßigeren Gewinnausweis über die Jahre genutzt werden. Bei Kapitalgesellschaften ergeben sich erfolgswirksame Sondervorschriften beispielsweise durch den Zwang, eine Gewinnrücklage zu bilden.

Bei Rückstellungen und Rücklagen ist allerdings wichtig, dass nicht der Eindruck von Willkür entsteht. Kommt beispielsweise der Verdacht der Verlustverschleierung durch dieses Vorgehen auf, besteht die Gefahr von zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen. Die Grenzen der vernünftigen kaufmännischen Beurteilung müssen somit gewahrt bleiben.

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