Aus den gesetzlichen Vorgaben zum Jahresabschluss ergeben sich Informations- und Offenlegungspflichten für die Unternehmen. Je nach Rechtsform und Unternehmensgröße sind diese Verpflichtungen unterschiedlich umfangreich. Vor allem größere Kapitalgesellschaften müssen umfassende Anhänge und Lageberichte dem Jahresabschluss beifügen. Das dient vor allem dem Gläubigerschutz und ist somit Ausdruck des Vorsichtsprinzips.
Es kann für ein Unternehmen aber auch sinnvoll sein, freiwillig umfassende Informationen an die Öffentlichkeit zu geben. Nicht selten wird dafür nicht der Anhang oder Lagebericht gewählt, sondern die Publikationen der freiwilligen Zusatzangaben erfolgen in eigenen Geschäftsberichten. Dieser Weg kann auch durchaus für kleinere Unternehmen und Startups interessant sein. Gerade im Hinblick auf die aktuellen Diskussionen zur sozialen und Umweltverantwortung von Unternehmen ist die Sozial- und Umweltberichterstattung im steigenden Interesse für alle Beteiligten.
Einteilung der Berichterstattung
In diesem Zusammenhang lassen sich die Informationen, die ein Unternehmen zur Verfügung stellt beziehungsweise zur Verfügung stellen muss, grob in drei Bereiche unterteilen. Der erste Bereich ist die ökonomische Berichterstattung (Finanzberichterstattung), in der die wirtschaftliche Lage des Unternehmens dargestellt wird. Neben den Pflichtangaben kann ein Unternehmen auch hier freiwillig darüber hinausgehende Informationen zur Verfügung stellen. Das kann beispielsweise für die Investorensuche hilfreich sein oder schlicht zur Unternehmensphilosophie gehören. Der Anhang und der Lagebericht sind für gewöhnlich die Stellen, an denen diese Informationen zu finden sind.
Der zweite Bereich ist die Sozialberichterstattung. Darunter sind in erster Linie die sozialen Belange der Belegschaft zu verstehen. Erster Adressat des Sozialberichts ist daher auch die Belegschaft. Um sich als Arbeitgeber zu positionieren, ist ein Sozialbericht aber auch darüber hinaus relevant.
Der dritte Bereich ist die Umweltberichterstattung. Hier werden die Auswirkungen des Unternehmenshandelns auf die Umwelt aufgezeigt. Eine immer breiter werdende Öffentlichkeit fragt diese Informationen von Unternehmen ab. Auch kleine Unternehmen und Startups können – ab einer gewissen Größe oder auch in bestimmten Branchen – sich ohne Imageschaden dem Umweltbericht nicht mehr entziehen.
Die Inhalte des Sozialberichts
Im Grunde steht es jedem Unternehmen frei, welche freiwilligen Zusatzangaben es machen will. Somit unterliegt der Sozialbericht auch keiner vorgegebenen Struktur oder vorgegebenen Inhalten. Üblich sind aber Angaben zur Sicherung von Arbeitsplätzen, zu Aus- und Weiterbildungen sowie Angaben zur Gesundheit am Arbeitsplatz und gerechter Entlohnung.
Letzteres wird oft im Rahmen einer Wertschöpfungsrechnung dargestellt. Dieser Ansatz folgt einer volkswirtschaftlichen Sicht, wie sie auch unter anderem zur Berechnung des Bruttoinlandsproduktes herangezogen wird. Die Rechnung erfolgt in zwei Teilrechnungen: Der Entstehungsseite und der Verwendungsseite.
Die Entstehungsseite zeigt den Bruttoproduktionswert (das entspricht dem Umsatz aus normaler Geschäftstätigkeit) und zieht davon die Vorleistungen (bezogene Materialien, Produkte und Dienstleistungen sowie Abschreibungen) ab. Daraus ergibt sich die Wertschöpfung – sie ist nicht zu verwechseln mit dem Gewinn.
Die Verwendungsseite zeigt, an wen die Wertschöpfung geht. Ein Teil wird als Entlohnung der Arbeit ausgezahlt, was sich im Personalaufwand zuzüglich einer Erfolgsbeteiligung zeigt. Ein weiterer Teil geht an die Fremdkapitalgeber, das sind die Zinsaufwendungen. Der Staat ist ebenfalls beteiligt, ersichtlich am Steueraufwand. Es verbleibt der Anteil der Eigenkapitalgeber, das ist der Jahresüberschuss/Gewinn. Hier wird somit auch deutlich, was der Unterschied zwischen der Wertschöpfung und dem Gewinn eines Unternehmens ist.
Die Verwendungsseite zeigt somit den Anteil der Löhne und Gehälter an der Wertschöpfung des Unternehmens. Das ist somit eine Kennzahl, die für den Sozialbericht das Maß für gerechte Mitarbeiterbeteiligung darstellt. Dank volkswirtschaftlicher Daten zu den einzelnen Sektoren sowie der gesamten Volkswirtschaft kann der Anteil der Arbeitsentgelte auch über das eigene Unternehmen hinaus verglichen werden.
Die Inhalte des Umweltberichts
Für den Umweltbericht gibt es ebenfalls keine strukturellen oder inhaltlichen Vorgaben. Dennoch haben sich auch beim Umweltbericht inhaltliche Informationsstandards etabliert, die aber je nach Branche und Tätigkeitsbereich des Unternehmens auseinanderfallen. Allgemein soll mit dem Umweltbericht eine Einschätzung zum schonenden Umgang mit knappen Ressourcen sowie zum Einsatz umweltverträglicher Fertigungstechniken gegeben werden.
Hierzu werden Angaben zu Investitionen und Aufwendungen in Bezug zum Umweltschutz und schonenden Ressourceneinsatz angegeben, Produktionsverfahren und Betriebsabläufe erläutert oder Zertifizierungen durch Umweltgutachter (Öko-Audits) durchgeführt und veröffentlicht.
Sozial- und Umweltberichterstattung als gutes Unternehmenshandeln
Freiwillige Zusatzangabe wie ein Sozial- und Umweltbericht muss inhaltlich glaubwürdig sein. Die Außenwirkung dieser Berichte kann nicht unterschätzt werden. So ist ein Sozialbericht ein Instrument, um im Arbeitsmarkt als potenzieller Arbeitgeber attraktiv zu erscheinen und die Belegschaft im Unternehmen zu halten. Der Umweltbericht ist ein Instrument, die Öffentlichkeit von der unternehmerischen Verantwortung gegenüber der Umwelt zu überzeugen. Beide Berichte erfordern daher Glaubwürdigkeit, weshalb unabhängige Zertifizierungen nicht unwesentlich sind. Beispiele sind Zertifizierungen zur Familienfreundlichkeit oder die schon erwähnten Öko-Audits.
Diese sozialen und Umweltbereiche werden im betriebswirtschaftlichen Kontext oft als Corporate Social Responsibility (CSR) zusammengefasst. Hierin spiegeln sich gesellschaftliche Erwartungen im sozialen und Umweltbereich der Öffentlichkeit gegenüber den einzelnen Unternehmen wider. Erfüllt ein Unternehmen diese Erwartungen, folgt auf lange Sicht daraus auch eine Vereinbarkeit mit den ökonomischen Zielen. Denn gutes Unternehmenshandeln im Sinne der CSR verbessert das gesellschaftliche Image des Unternehmens und fördert so langfristig die Erlöse und damit die Gewinne.
Aus diesem Zusammenhang wird CSR von vielen Unternehmen als Marketinginstrument missverstanden. Einige Unternehmen verfallen daher auf Einzelaktionen, die dann medial begleitet werden. Wird CSR als Marketing von der Öffentlichkeit erkannt, hat das langfristig oft den gegenteiligen Effekt und ein Imageschaden kann entstehen. Daher sollte der Sozial- und Umweltbericht als Teil der CSR auch ernsthaft verstanden und verfolgt werden.
Zukünftige Entwicklung
Es steht zu erwarten, dass in der nahen Zukunft der Sozial- und Umweltbericht gesetzlicher Bestandteil der Offenlegungspflichten zumindest größerer Kapitalgesellschaften wird. Im Deutschen Rechnungslegungs-Standard Nr. 20 (DRS 20) von 2012 zur Konzernrechnungslegung wird bereits beschrieben, dass zur gesamtwirtschaftlichen Beurteilung des Konzerns auch bestimmte Informationen zur Mitarbeiterlage und zum Umweltschutz und Ressourceneinsatz genannt werden müssen. Diese Informationen werden unter dem Lagebericht zusammengetragen. Sozial- und Umweltbericht als Teil des Lageberichts werden voraussichtlich für immer mehr Unternehmen verpflichtende Bestandteile. Daher sollte sich ein Unternehmen frühzeitig mit diesen Komponenten beschäftigen.
Redaktion
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