Handelsbilanz und Steuerbilanz

Im Rahmen der Buchhaltung und Bilanzierung wird meist vereinfacht von der Bilanz gesprochen. Aufgrund der rechtlichen Situation ist aber in Deutschland nach der Handelsbilanz und der Steuerbilanz zu unterscheiden. Die Handelsbilanz ergibt sich nach den handelsrechtlichen Vorschriften und die Steuerbilanz nach den steuerrechtlichen Vorschriften. Die Steuerbilanz folgt in der Regel aus der Handelsbilanz und vor allem kleinere bilanzierungspflichtige Unternehmen erstellen eine Einheitsbilanz, die Handelsrecht und Steuerrecht gemeinsam gerecht wird.

Vor allem das Einkommensteuerrecht kennt aber Vorschriften, die das Handelsrecht durchbrechen und so zu anderen Ergebnissen in einzelnen Bilanzpositionen führen können. Die gesetzlichen Veränderungen im Handels- und Steuerrecht der letzten Jahre – vor allem das Bilanzmodernisierungsgesetz von 2009 – haben einige unterschiedliche Bewertungs- und Bilanzierungsansätze reduziert, dafür aber andere Unterschiede geschaffen.

Adressaten der Handelsbilanz und der Steuerbilanz

Die Buchhaltung und die Bilanzen eines Unternehmens sind ein wichtiges Informationssystem für die Entscheidungsträger im Unternehmen und Akteure innerhalb und außerhalb des Unternehmens. Die Handelsbilanz ist hier in erster Linie der Spiegel, der die betriebliche Situation für die einzelnen Bilanzadressaten reflektiert. Die Steuerbilanz hat in diesem Zusammenhang einzig die Sonderfunktion, sich ausschließlich an das Finanzamt als Adressat zu richten und als Grundlage zur Berechnung der Steuern zu dienen. Maßgeblich für die Steuerbilanz ist die Handelsbilanz, die dann gegebenenfalls um steuerrechtliche Aspekte verändert wird.

Gerade für kleinere Unternehmen ist es oftmals sinnvoll, eine Einheitsbilanz aus der Buchhaltung zu bilden, in der alle rechtlichen Anforderungen nach Handelsrecht und Steuerrecht gleichermaßen erfüllt sind. In wenigen Fällen sind aber auch kleinere Unternehmen gezwungen, beide Bilanzen aufzustellen, weil beispielsweise für eine bestimmte Position die rechtlichen Grundlagen nach Handelsrecht und Steuerrecht auseinanderfallen. Mittlere und größere Unternehmen stellen für gewöhnlich immer eine Handelsbilanz und eine Steuerbilanz auf. Die Handelsbilanz wird dann veröffentlicht (sofern vorgeschrieben) und die Steuerbilanz dient einzig der Steuerfindung durch das Finanzamt. So kann das Unternehmen auch Bilanzpolitik auf unterschiedliche Weise betreiben, beispielsweise eine eher positive Handelsbilanz für ein gutes Bild an die Investoren und eine eher negative Steuerbilanz zur Minimierung der Steuern.

Wesentliche Unterschiede in der Handelsbilanz und der Steuerbilanz

Wie bereits erwähnt, ist die Handelsbilanz maßgeblich für die Steuerbilanz. Zudem gibt es in der Praxis meist nur vereinzelte Positionen, die zu einer unterschiedlichen Bilanzposition zwischen den beiden Bilanzen führen. Der Spielraum aus Unternehmenssicht ist somit eingeschränkt, aber durchaus vorhanden.

Die wichtigsten Unterschiede zwischen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Bilanzierung sind (Liste ist nicht abschließend):

  • Selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte: Entwicklungsaufwendungen sind handelsrechtlich aktivierbar (Wahlrecht), steuerrechtlich nicht. Ein Firmenwert muss handelsrechtlich und steuerrechtlich aktiviert werden, es gibt aber unterschiedliche Vorschriften zur Abschreibungsdauer.
  • Es gelten unterschiedliche Bewertungs- und Aktivierungsansätze bei Pensionsrückstellungen.
  • Bestimmte Rückstellungen können steuerrechtlich nur unter engeren Vorgaben gebildet werden oder gar nicht (Beispiel Drohverlustrückstellungen).
  • Bei der Bewertung der Vorräte sind nach Steuerrecht weniger Vereinfachungsverfahren zulässig.
  • Bei den planmäßigen Abschreibungen sind steuerrechtlich nur linear und nach Leistungseinheiten erlaubt.
  • Abzinsung langfristiger Verbindlichkeiten zu 5,5 Prozent nach Steuerrecht.
  • Weitere Unterschiede in den Bewertungsgrundsätzen.
  • Wertaufholungswahlrecht bei vorübergehender Wertminderung oder auch die Voraussetzungen einer dauerhaften Wertminderung werden unterschiedlich gefasst.

Es bestehen weitere allgemeine Unterschiede zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz beziehungsweise in den Begrifflichkeiten der zugrunde liegenden Gesetze. So wird im Steuerrecht beispielsweise von einem Wirtschaftsgut gesprochen und nicht von Vermögensgegenständen und Schulden. Allgemein gilt weiter, dass Aktivierungswahlrechte, die es im Handelsrecht gibt, im Steuerrecht meist mit einem Aktivierungsverbot einhergehen. Hier gibt es aber Ausnahmen, wie beispielsweise der Firmenwert. Auch gibt es im Steuerrecht mittlerweile die gleichen Aktivierungswahlrechte bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten wie im Handelsrecht. Diese frühere Unterscheidung bei den Werten im Anlagevermögen zwischen Handels- und Steuerbilanz gibt es somit nicht mehr.

Latente Steuern

Sofern es in den Werten der Bilanzpositionen einen Unterschied zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz gibt, sind latente Steuern als weitere Bilanzposition zu bilden. Hier wird das sogenannte Temporary-Konzept genutzt, indem die einzelnen Bilanzpositionen miteinander verglichen werden. Man vergleicht somit die Werte der Vermögensgegenstände (Aktiva) und die Werte der Schulden zwischen den beiden Bilanzen.

Ist in der Handelsbilanz der Wert der Vermögen höher oder der Schulden niedriger als in der Steuerbilanz, werden passive latente Steuern gebildet. Ist in der Handelsbilanz der Wert der Vermögen niedriger oder der Schulden höher als in der Steuerbilanz, werden aktive latente Steuern gebildet.

Für die aktiven latenten Steuern besteht ein Aktivierungswahlrecht. Sie dürfen also in die Handelsbilanz aufgenommen werden, müssen aber nicht. Passive latente Steuern müssen aber aktiviert werden. Aktive latente Steuern lassen sich als zukünftige Steuerersparnisse verstehen und passive latente Steuern als zukünftige Steuerschulden. Aktive und passive latente Steuern dürfen verrechnet werden.

Weitere wichtige Bilanzierungssysteme

Neben der Handelsbilanz und der Steuerbilanz gibt es weitere Bilanzierungsvorschriften, die vor allem für internationale deutsche Unternehmen – hier in erster Linie Kapitalgesellschaften – relevant sein können. So gibt es den Jahresabschluss nach IAS/IFRS, der einen international vereinheitlichten Bilanzierungsansatz verfolgt. Eine Bilanz nach IAS/IFRS kann wiederum anders aussehen als eine Handelsbilanz und Steuerbilanz. Beispielsweise spielt in den Regelungen nach IAS/IFRS die Fair-Value-Bewertung eine zentrale Rolle und das Vorsichtsprinzip hat nicht die herausragende Stellung wie im deutschen Handels- und Steuerrecht.

Tendenziell weisen Unternehmen unter IAS/IFRS höhere Gewinne aus als Unternehmen nach deutschem Handels- und Steuerrecht. Auch bestehen oft mehr Aktivierungsmöglichkeiten nach IAS/IFRS. Mit den Reformen der letzten Jahre hat das deutsche Recht auch ein wenig auf die internationale Ausrichtung der Bilanzierungsvorschriften reagiert. Vermutlich werden sich die deutschen Rechnungslegungsvorschriften in der Zukunft weiter den internationalen Standards anpassen.

Fazit

Aus den rechtlichen Vorschriften im deutschen Handelsrecht und Steuerrecht können sich Unterschiede in der Bewertung einzelner bilanzieller Positionen ergeben und somit auch eine Handelsbilanz und Steuerbilanz. Die Handelsbilanz ist die Bilanz, die sich aus der betrieblichen Buchhaltung nach betriebswirtschaftlichen Maßstäben ergibt, während die Steuerbilanz einzig dem Zweck der Steuerermittlung dient und sich – um steuerrechtliche Aspekte ergänzt – aus der Handelsbilanz ergibt. Unterschiede werden über latente Steuern erfasst, die in der Handelsbilanz aufscheinen (können). Latente Steuern spiegeln zukünftige Steuerzahlungen oder -ersparnisse wider.

Dank moderner Buchhaltungssysteme ist es heute unproblematisch möglich, eine Handelsbilanz und gesonderte Steuerbilanz aus den Daten der Buchhaltung zu erstellen. Für viele kleinere Unternehmen ist es dennoch meist praktikabler, eine Einheitsbilanz, die handelsrechtliche wie steuerrechtliche Anforderungen erfüllt, zu erstellen.

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