Üblicherweise werden die Abschreibungen auf Sachanlagen (AfA) direkt vorgenommen. Wenn von Abschreibungen die Rede ist, meint das somit in der Regel die direkte Methode. Das bedeutet, dass die Abschreibung über ein Aufwandskonto gebucht wird mit der Gegenposition des Sachanlagenkontos. So weist das Sachanlagenkonto, beispielsweise Technische Anlagen oder Fuhrpark, immer den Restbuchwert aus. Dieser Restbuchwert steht dann auch in der Bilanz. Es gibt aber auch eine alternative Buchungsmethode, um Abschreibungen auf Sachanlagen zu erfassen.
Abschreibungen als Wertberichtigungen
So wie Wertberichtigungen im Umlaufvermögen vorgenommen werden, so können auch die Werte von Sachanlagen über eine Wertberichtigung korrigiert werden. Das ist der Ansatz der indirekten Abschreibung auf Sachanlagen. Hierfür ist ein neues Passivkonto namens Wertberichtigungen zu Sachanlagen notwendig. Der Abschreibungsbetrag wird nun nicht mehr mit dem Sachanlagenkonto gegengebucht, sondern mit dem Konto Wertberichtigungen auf Sachanlagen.
Die Wertberichtigungen zu Sachanlagen werden zum Jahresabschluss bilanziert. Dieses Konto steht dann ebenfalls in der Bilanz, im Gegensatz zum Anlagevermögen aber auch der rechten Seite. Anders als die sonstigen Konten auf der Passivseite ist dieses Konto aber nicht dem Eigen- oder Fremdkapital zuzuordnen. Es ist eine reine Korrekturposition.
Beispiel für die Unterschiede bei den Buchungen
Die unterschiedliche Vorgehensweise ist am einfachsten anhand eines Beispiels nachzuvollziehen: Ein Fahrzeug wird im Januar 2018 angeschafft. Die Anschaffungskosten betragen 60.000 Euro. Die Nutzungsdauer ist sechs Jahre und es wird linear abgeschrieben. Damit ist eine Abschreibung im ersten Jahr (und den folgenden) von 10.000 Euro gegeben.
Direkte Abschreibung: Auf dem Konto Fuhrpark wird im Januar 2018 das Fahrzeug mit 60.000 Euro aktiviert. Zum Jahresabschluss wird die Abschreibung vorgenommen. Auf dem Aufwandskonto Abschreibungen auf Sachanlagen werden 10.000 Euro mit dem Gegenkonto Fuhrpark verbucht. Auf dem Konto Fuhrpark stehen auf der Haben-Seite somit 10.000 Euro. Die Differenz bildet den Restbuchwert des Fahrzeugs. Diese 50.000 Euro stehen dann auch in der Schlussbilanz. Die Abschreibung von 10.000 Euro geht in die Gewinn- und Verlustrechnung ein und wirkt gewinnmindernd.
Indirekte Abschreibung: Das Fahrzeug wird mit 60.000 Euro auf dem Konto Fuhrpark aktiviert. Die 10.000 Euro der ersten Abschreibung werden ebenfalls wieder auf dem Aufwandskonto Abschreibungen auf Sachanlagen erfasst. Das Gegenkonto ist nun aber nicht das Konto Fuhrpark, sondern das Passivkonto Wertberichtigungen zu Sachanlagen. In der Schlussbilanz bleiben für den Fuhrpark die 60.000 Euro stehen. Das Konto Wertberichtigungen zu Sachanlagen wird ebenfalls über die Schlussbilanz abgeschlossen und steht auf der Passivseite – hier in dem Beispiel mit 10.000 Euro. Die Abschreibungen gehen wieder in die Gewinn- und Verlustrechnung.
Welche Informationen bietet die indirekte Abschreibung?
Aus dem unterschiedlichen Vorgehen lassen sich auch unterschiedliche Informationen gewinnen. Während bei der direkten Abschreibung aus den Bestandskonten des Anlagevermögens stets die Restbuchwerte aufscheinen, verbleiben bei der Methode der indirekten Abschreibung immer die Herstellungs- oder Anschaffungskosten in den Bestandskonten. Auf dem Konto Wertberichtigungen zu Sachanlagen stehen dann sämtliche Abschreibungen auf Sachanlagen gesammelt.
Dieses Vorgehen erhöht die Informationen, die aus der Bilanz gezogen werden können. Durch die Aufnahme der Wertberichtigungen in die Bilanz kann unmittelbar abgelesen werden, wie hoch die Herstellungs- und Anschaffungskosten des Anlagevermögens waren und wie hoch die Abschreibungen sind. Damit kann der Anlagenspiegel leichter erstellt werden. Die dort enthaltenen Informationen sind durch die indirekte Abschreibung gesammelt in die Bilanz geflossen.
Nach den Publizitätspflichten für Kapitalgesellschaften dürfen diese für die veröffentlichte Darstellung der Bilanz nicht die Methode der indirekten Abschreibung wählen. Hier muss das Anlagevermögen stets zu Restbuchwerten ausgewiesen werden und nicht die Anschaffungskosten. Intern darf aber die Methode der indirekten Abschreibung genutzt werden.
Auflösung der Wertberichtigung
Bei der direkten Abschreibung wird der Restbuchwert der Anlage im Bestandskonto im Laufe der Zeit kleiner. Es bleibt allenfalls der Erinnerungswert von einem Euro. Scheidet die Anlage dann aus dem Betrieb aus, ist sie einfach auszubuchen und es passiert auf Seiten der Buchführung nichts weiter. Bei der indirekten Abschreibung muss in diesem Fall noch eine zusätzliche Korrekturbuchung vorgenommen werden. Scheidet die Anlage, wie beispielsweise das Fahrzeug aus dem Beispiel oben nach sechs Jahren, aus dem Betrieb aus, dann muss die Wertberichtigungen zu Sachanlagen aufgelöst werden. Das passiert durch die einfache Buchung Wertberichtigungen zu Sachanlagen an Fuhrpark. Nach dem Beispiel wären das nach den sechs Jahren 60.000 Euro (das Fahrzeug ist dann voll abgeschrieben).
Kann das Fahrzeug nach den sechs Jahren – oder auch vorher – über dem Restbuchwert verkauft werden, sind diese Erträge unter Berücksichtigung der Umsatzsteuerkorrektur bei beiden Methoden entsprechen zu verbuchen. Bei der indirekten Abschreibungsmethode ist buchhalterisch nur ein Schritt mehr auszuführen als bei der direkten: Es ist immer zunächst die Wertberichtigung aufzulösen. Das gilt auch im umgekehrten Fall, wenn beispielsweise das Fahrzeug vorzeitig unter dem Restbuchwert verkauft wird.
Außergewöhnliche Abschreibungen
Das Konto Wertberichtigungen zu Sachanlagen ist nicht nur das Sammelkonto für die planmäßigen Abschreibungen, sondern auch für die außerplanmäßigen. Muss nach dem Beispiel das Fahrzeug aufgrund eines Unfalls außerplanmäßig abgeschrieben werden, dann wird diese Abschreibung ebenfalls mit dem Gegenkonto Wertberichtigungen zu Sachanlagen verbucht. Scheidet das Fahrzeug aus dem Betrieb aus, muss die Wertberichtigung aufgelöst werden.
Redaktion
Neueste Artikel von Redaktion (alle ansehen)
- Bedeutung von vermögenswirksamen Leistungen für Arbeitgeber - 23. April 2024
- GoBD Update 2019: Neuregelungen für die elektronische Buchhaltung - 10. Januar 2020
- Die Ergebnistabelle als Ausdruck der Abgrenzungsrechnung - 13. September 2019