Der internationale Rechnungslegungsstandard IFRS

Für den Jahresabschluss deutscher Unternehmen sind die gesetzlichen Regelungen aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), für das Finanzamt ergänzt um steuerrechtliche Vorschriften, zu beachten. Gerade in der zunehmend globalen Unternehmenstätigkeit müssen sich kleinere und mittlere Unternehmen sowie Startups aber auch immer stärker mit darüber hinausgehenden Jahresabschlussvorschriften auseinandersetzen. So gilt bereits für Kapitalgesellschaften innerhalb der EU im Rahmen des Konzernabschlusses die internationalen Standards IFRS (International Financial Reporting Standards) – von einigen Ausnahmen abgesehen, die in die EU-Regelungen nicht übernommen wurden.

Was sind die IFRS?

Die IFRS sind Regelungen für den Jahresabschluss, die mit dem Ziel erstellt worden sind, eine international einheitliche Vorschriftensammlung zu etablieren. Im Gegensatz zu den Vorschriften des HGBs und des Steuerrechts sind die IFRS keine gesetzlichen Vorschriften, werden aber zunehmend durch nationales oder auch europäisches Recht (teilweise) kodifiziert. Diese Entwicklung wird voraussichtlich noch stärker zum Tragen kommen und ist bereits in Deutschland durch langsame Reformen in diesem Bereich erkennbar.

Die Bestrebungen einer internationalen Vereinheitlichung der Vorschriften zum Jahresabschluss gehen zurück bis in das Jahr 1973. In London gründete sich in dem Jahr das International Accounting Standards Committee (IASC) als private Organisation aus Experten im Bereich Rechnungslegung und Buchführung. Das IASC erarbeitete jeweils zu einzelnen Bereichen des Jahresabschlusses Regelungen, die Internation Accounting Standards (IAS). Im Jahr 2001 strukturierte sich die Organisation um und wurde zum International Accounting Standards Board (IASB) und veröffentlichte nachfolgend die nun IFRS genannten Vorschriften. Neben den einzelnen IAS/IFRS gibt es auch ein Framework, in dem die grundsätzliche Ausrichtung beschrieben wird.

Allgemeine Unterschiede zwischen IFRS und HGB

Die IFRS beruhen auf der eher angelsächsische Tradition der Buchführung und des Jahresabschlusses, bei dem zum einen die kapitalmarktorientierte Unternehmensfinanzierung eine Rolle spielt und zum anderen der Investorenschutz vorrangig ist. Das HGB beruht auf der eher deutschen (kontinentaleuropäischen) Tradition der (bank-)kreditfinanzierten Unternehmensfinanzierung und den vorrangigen Gläubigerschutz. Daraus ergibt sich der bedeutendste Unterschied zwischen dem Jahresabschluss nach IFRS oder nach HGB: das Bilanzierungsprinzip. Nach IFRS soll ein möglichst neutraler Vermögens- und Erfolgsausweis erfolgen, während nach HGB ein vorsichtiger Vermögens- und Erfolgsausweis stattfindet. Das im HGB dominierende Vorsichtsprinzip ist in den IFRS durch das Fair-Value-Prinzip ersetzt. Nach IFRS soll ein Unternehmensgewinn möglichst fair, das heißt neutral, ausgewiesen werden.

Wie auch der handelsrechtliche Jahresabschluss dient der Jahresabschluss nach IFRS als Informationsgrundlage für die Bilanzadressaten. Während ein HGB-Abschluss aber nach einem Ausgleich zwischen den Interessen der Shareholder und Stakeholder sucht, mit dem vorrangigen Gläubigerschutz, wird im IFRS-Abschluss das in der Betriebswirtschaft stark vertretende Shareholder-Value-Prinzip deutlich: Die Anteilseigner sind die ersten und vorrangigen Adressaten für die Informationen aus dem Jahresabschluss.

Bestandteile des Jahresabschlusses nach IFRS

Daraus ergeben sich für das Unternehmen deutlich erweiterte Informationspflichten nach IFRS im Vergleich zum HGB. Allgemein sind die Bestandteile des IFRS-Jahresabschlusses zunächst vergleichbar mit denen nach HGB:

Bilanz: Die Gliederung folgt dem grundsätzlichen Schema wie auch nach HGB, genaue Anforderungen an ein Schema oder die Form gibt es aber nicht.

Erfolgsrechnung: Diese besteht aus zwei Teilen, einmal dem Income-Statement und einmal der Other-Comprehensive-Income-Statement. Ersteres entspricht der Gewinn- und Verlustrechnung, zweiteres beschreibt die erfolgsneutralen Reinvermögensänderungen. Diese Rechnung ist ähnlich zur Abgrenzungsrechnung zwischen Finanzbuchhaltung und Kosten- und Leistungsrechnung.

Kapitalflussrechnung (Cashflow): Nach IFRS muss jedes Unternehmen ohne Ausnahme eine Cashflow-Rechnung machen.

Anhang und Lagebericht: Die darin enthaltenen Informationen sind nach IFRS umfassender und für jedes Unternehmen zu erbringen. Erleichterungen und Ausnahmeregelungen, wie es das HGB kennt, gibt es nach IFRS nicht. Beispielsweise zählen umfassende Erläuterungen zu gewählten Bewertungsmethoden, Abschreibungen, bilanzpolitische Maßnahmen und ein umfassendes Berichtswesen zu den Vorgaben.

Eigenkapitalveränderungsrechnung: Nicht im Anhang, sondern als eigenständige Rechnung muss der Eigenkapitalspiegel und die Veränderungen des Eigenkapitals aufgezeigt werden.

– Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen zudem nach IFRS unabhängig ihrer Rechtsform und Größe eine Segmentberichterstattung sowie gegebenenfalls Zwischenberichte erstellen sowie ein Ergebnis je Aktie ausweisen.

Ausgewählte spezielle Unterschiede zwischen IFRS und HGB

Die allgemeinen Unterschiede zwischen IFRS und HGB werden dann in den Einzelbestimmungen wieder deutlich. Das beginnt bei der Bilanzierungsfähigkeit. Das HGB deutet Vermögensgegenstände als Potenzial der Schuldendeckung. Bilanzpositionen müssen demnach wertbeständig und einzeln veräußerbar sein. Die IFRS sehen Vermögen (Assets) als Potenzial zukünftiger Mittelzuflüsse und Schulden (Liabilities) als zukünftige Mittelabflüsse. Wahlrechte zur Aktivierung oder Passivierung gibt es im IFRS so gut wie gar nicht. Nach IFRS muss es nur ein ausreichend große Wahrscheinlichkeit für einen Mittelzufluss oder einen Mittelabfluss geben (mehr als 50 Prozent), damit ein Vermögenswert oder eine Schuld bilanziert werden muss.

Der Ansatz der Anschaffungskosten mit Einrechnung der Anschaffungsnebenkosten existiert auch in den IFRS. Beim Ansatz der Herstellungskosten gibt es allerdings einen Unterschied. Produktionsbezogene Gemeinkosten müssen grundsätzlich mit in die Herstellungskosten eingerechnet werden. Das soll verhindern, dass sich stille Rücklagen bilden. Stille Rücklagen sind grundsätzlich in den Ansätzen der IFRS unerwünscht.

Für die Bewertungen von Vermögensgegenständen in den Folgeperioden stellen die IFRS grundsätzlich auf den beizulegenden Zeitwert ab. Das wäre ein erzielbarer oder fiktiver Nettoveräußerungswert oder der Nutzungswert. Die im HGB genannten Abschreibungsmethoden und -regeln finden im IFRS nicht in gleicher Art statt. Hier ist einer der wenigen Bereiche, in denen die IFRS Wahlrechte erlauben. Das gilt einmal bei der Methode, wie der Wert zum Bilanzstichtag zu ermitteln ist, und einmal das Prinzip, mit welchem Wert bilanziert wird.

Weitere Beispiele:

– Bei Sachanlagen müssen nach IFRS planmäßige Abschreibungen stattfinden, aber im Falle langlebiger Festkomponenten und kurzlebiger Verschleißteile (beispielsweise bei Maschinen) sind die Abschreibungen auf die jeweiligen Komponenten und Nutzungsdauern zu verteilen. Vorgaben zur Nutzungsdauer gibt es nicht. Die Abschreibungsmethode muss im Einklang mit dem tatsächlichen Verschleiß stehen.

– Sind die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung entfallen, muss eine Wertaufholung stattfinden (Ausnahme: derivativer Firmenwert).

– Eine Zuschreibung über die Anschaffungs- oder Herstellungskosten hinaus ist in vielen Fällen möglich.

– Die Bewertung der Vorräte, des Eigenkapitals und der Verbindlichkeiten sind weitgehend wie unter HGB.

Eventuelle Vorteile eines Jahresabschlusses nach IFRS

Für deutsche Unternehmen bedeutet das Erstellen eines Jahresabschlusses nach IFRS zusätzliche Arbeiten. Dennoch greifen immer mehr auch kleine und mittelständische Unternehmen auf den IFRS-Abschluss als zusätzliche Informationsgrundlage für Banken und Investoren zurück. Auch viele Startups, die immer stärker keine klassischen (deutschen) Finanzierungsformen suchen, sehen in einem Jahresabschluss nach IFRS eine bessere Grundlage, um internationale Investoren auf sich aufmerksam zu machen.

Da die IFRS vor allem die (potenziellen) Investoren als Zielgruppe für die Jahresabschlussinformationen im Blick haben, sind die IFRS als internationale Rechnungslegungsstandards für viele deutsche Unternehmen von steigendem Interesse. Mit einem Jahresabschluss nach IFRS wird ein realistischerer Gewinn ausgewiesen und es besteht eine bessere internationale Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen. In diesem Umfeld keinen Jahresabschluss nach IFRS zu machen, kann ein echter Wettbewerbsnachteil sein.

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